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Menschenrechtsverletzung
Russland: Staatsanwalt kritisiert Gesetz gegen "Homo-Propaganda"
- 15. Oktober 2012 1 Min.

(Bild: meddygarnet / flickr / by 2.0)
Die Staatsanwaltschaft im osteuropäischen Verwaltungsbezirk Samara hat das örtliche Gesetz zum Verbot von "Homo-Propaganda" als Menschenrechtsverletzung bezeichnet.
Wie die deutsch-russische Gruppe "Quarteera" meldet, folgte die Staatsanwaltschaft in einer Anhörung am 11. Oktober der Sicht der Homo-Gruppe "Avers". Die Aktivisten werfen dem Bezirksparlament vor, seine Zuständigkeit überschritten zu haben, weil die Abgeordneten von der Verfassung gesicherte Rechte einschränkten. In Samara ist – wie in mehreren anderen Bezirken, darunter auch St. Petersburg – jegliche positive Darstellung von Homosexualität in der Öffentlichkeit verboten. Es drohen Geldstrafen zwischen 5.000 Rubel (125 Euro) und 500.000 Rubel (12.500 Euro).
"Das vorliegende Gesetz widerspricht dem Zivil- und dem Verwaltungsrecht sowie der Verfassung der Russischen Föderation, es widerspricht der Menschenrechtskonvention und der Konvention über Kinderrechte", erklärte Oksana Beresowskaja, Juristin und Mitglied der Organisation "Avers". Wenn sich das russisches Gerichtssystem nach dem Wortlaut des Gesetzes richte, müsse dieses Gesetz annulliert werden, so die Aktivistin weiter. "Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht der Fall sein, so ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf unserer Seite". Die nächste Sitzung wird am 8. November stattfinden. (pm/dk)
Links zum Thema:
» Quarteera















Aussagen zu Recht und Unrecht kümmern die Leute, die diese Gesetze unterstützen doch eh nicht. Um Rechtsempfinden mit Kritik anzusprechen, müssen die Angesprochenen doch erstmal Unrecht empfinden.