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- 16. Oktober 2012 1 Min.

Die hessische Landesregierung von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts bislang ignoriert (Bild: Wiki Commons / Emha / CC-BY-SA-3.0-DE)
In einem offenen Brief an die hessische Landesregierung und die Fraktionen im Landtag hat der LSVD die rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft gefordert.
Hintergrund des Schreibens: Hessen hat seine verpartnerten Beamten und Richter durch das "Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften und zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes" vom 26. März 2010 (GVOBl I S. 114) im Besoldungs- und Versorgungsrecht erst ab dem 1. April 2010 mit seinen verheirateten Beamten und Richtern gleichgestellt. Das verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1397/09 juris) jedoch gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 des Grundgesetzes. Karlsruhe hatte am 19. Juni 2012 eine rückwirkende Gleichstellung ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 gefordert (queer.de berichtete).
"Die Hessische Landesregierung hat bisher noch keine erkennbaren Maßnahmen unternommen, um die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im hessischen Besoldungs- und Versorgungsgesetz umzusetzen", heißt es im Brief des LSVD. "Sie zwingt dadurch die hessischen verpartnerten Beamten und Richter. die ihnen rechtswidrig vorenthaltenen Leistungen einzuklagen." (cw)














