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  • 18. Oktober 2012 9 1 Min.

Diskriminierung im Namen des Kreuzes ist für die Grünen nicht mehr zeitgemäß (Bild: Colmarino / flickr / by 2.0)

Die Bundestagsfraktion der Grünen veranstaltet am 2. November 2012 in Berlin ein öffentliches Fachgespräch "Kirchliches Arbeitsrecht im 21. Jahrhundert".

Thema sind die Sonderechte der großen Religionsgemeinschaften. So wird ihnen u.a. das Recht zugestanden, Mitarbeiter wegen ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung bei der Beschäftigung unterschiedlich zu behandeln. "Dies betrifft ebenfalls das Kündigungsrecht gegenüber Mitarbeitern, die beispielsweise ihre Konfession ändern, sich scheiden lassen oder eine Lebenspartnerschaft eingehen", heißt es in der Einladung zu der Veranstaltung.

"Das Verfassungsverständnis vom praktisch schrankenlosen kirchlichen Selbst­bestimmungsrecht stammt allerdings aus einer Zeit, als die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik fast ausnahmslos einer der beiden großen christlichen Konfessionen angehörten, als Homosexualität strafbar war, nichteheliches Zusammenleben als sittenwidrig galt, Ehescheidungen erschwert und selten waren", kritisieren die Grünen. "Heute hat sich das Grundrechtsverständnis zur freien Entfaltung der Persönlichkeit wie zum Grundsatz der Nichtdiskriminierung deutlich verändert, haben sich die Lebensweisen stark pluralisiert, ebenso die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung."

Bei dem Fachgespräch soll erörtert werden, wie das kirchliche Arbeitsrecht künftig ausgestaltet werden könnte. (cw)

-w-

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 18.10.2012, 09:03h
  • Gut, daß dieses Thema angesprochen wird! Es darf nicht sein, daß Religionsgemeinschaften gerade im Arbeitsrecht Sonderregelungen haben! Es wird nun Zeit, diese endlich abzuschaffen! Immerhin hatten ehemalige Mitarbeiter gegen ihre Kündigung Klage eingereicht und Recht bekommen.
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#2 fachärztlichAnonym
  • 18.10.2012, 09:26h
  • SPD-Politiker [Staatssekretär] fordert:

    Besondere Rechte der Kirchen nicht als Privilegien bezeichnen

    www.diesseits.de/meldungen/deutschland/1350252000/spd-politi
    ker-fordert-besondere-rechte-kirchen-nicht-privilegien-be


    Hintergrund von Rusts Forderung ist die laufende Debatte um die zahlreichen Sonderrechte und Ansprüche, die den Kirchen in der Vergangenheit eingeräumt wurden. Dazu gehört unter anderem die Aufhebung von Grundrechten der Angestellten von Einrichtungen in Trägerschaft von Diakonie und Caritas, die staatliche Besoldung von Bischöfen und Kardinälen oder die Möglichkeit, Religionsunterricht ab der ersten Klasse auch in staatlichen Schulen durchzuführen.
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#3 Sveni-MausiAnonym
  • 18.10.2012, 09:30h
  • Nach wird ja auch mal Zeit das man da mal rangeht.
    Das ist ja eine unser drei großen Baustellen bei dem Verhältnis von Kirche, Religion und Staat:
    1. Finanzierung
    a) Steuern
    b) Zuschüsse
    2. Arbeitsrechtliche Ausnahmen
    3. Mitsprache Recht bei Fernsehen, Funk und sonstigen (ich finde, beraten ja, Stimmrecht nein)

    Oh gibt doch noch einen vierten Punkt!
    4. Schulunterricht, Norme und Werte für alle! Die Schüler sollen selbstbewusste und selbstständige Bürger werden und nicht gläubige Untertanen
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