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- 18. Oktober 2012 1 Min.

Diskriminierung im Namen des Kreuzes ist für die Grünen nicht mehr zeitgemäß (Bild: Colmarino / flickr / by 2.0)
Die Bundestagsfraktion der Grünen veranstaltet am 2. November 2012 in Berlin ein öffentliches Fachgespräch "Kirchliches Arbeitsrecht im 21. Jahrhundert".
Thema sind die Sonderechte der großen Religionsgemeinschaften. So wird ihnen u.a. das Recht zugestanden, Mitarbeiter wegen ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung bei der Beschäftigung unterschiedlich zu behandeln. "Dies betrifft ebenfalls das Kündigungsrecht gegenüber Mitarbeitern, die beispielsweise ihre Konfession ändern, sich scheiden lassen oder eine Lebenspartnerschaft eingehen", heißt es in der Einladung zu der Veranstaltung.
"Das Verfassungsverständnis vom praktisch schrankenlosen kirchlichen Selbstbestimmungsrecht stammt allerdings aus einer Zeit, als die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik fast ausnahmslos einer der beiden großen christlichen Konfessionen angehörten, als Homosexualität strafbar war, nichteheliches Zusammenleben als sittenwidrig galt, Ehescheidungen erschwert und selten waren", kritisieren die Grünen. "Heute hat sich das Grundrechtsverständnis zur freien Entfaltung der Persönlichkeit wie zum Grundsatz der Nichtdiskriminierung deutlich verändert, haben sich die Lebensweisen stark pluralisiert, ebenso die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung."
Bei dem Fachgespräch soll erörtert werden, wie das kirchliche Arbeitsrecht künftig ausgestaltet werden könnte. (cw)
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