Ärzte dürfen normalerweise ohne ausdrückliche Zustimmung der Patienten keinen HIV-Test durchführen. Sonst machen sie sich wegen Körperverletzung strafbar (Bild: Wheeler Cowperthwaite / flickr / by-sa 2.0)
Sachsen-Anhalt will der Polizei das Recht geben, HIV-Tests auch ohne Einwilligung des Patienten durchzuführen. Die Bundesregierung hält Zwangstests allerdings in der Regel für einen Verstoß gegen die Grundrechte.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei argumentiert das Bundesinnenministerium, dass eine zwangsweise durchgeführte Testung auf HIV und Hepatitis "einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und gegebenenfalls auch in die körperliche Unversehrtheit" bedeuteten. Diese Grundrechte sind im Grundgesetz garantiert. Zudem würden bei den Tests besonders schutzbedürftige Gesundheitsdaten erhoben. Das sei ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein derartiger Vorgang sei nur in Extremfällen zulässig. Auf Bundesebene sieht die Regierung "keinen seuchenrechtlichen Regelungsbedarf".
Das Land Sachsen-Anhalt hatte im Juli einen Gesetzentwurf beraten, der der Polizei "bei Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" Zwangstests auf HIV und Hepatitis erlaubt, bei "Gefahr im Verzug" sogar ohne Richtervorbehalt (queer.de berichtete). Damit will das Land der Schutz von Personen verbessern, die "einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren, so etwa Polizisten oder Rettungshelfer, die "mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen". Die Deutsche Aids-Hilfe bezeichnete den Entwurf als "nicht angemessen". Das Gesetz öffne die Tür für unfreiwillige Tests und "damit für einen willkürlichen Umgang mit möglicherweise HIV-positiven Menschen", argumentiert die DAH. Ein ähnliches Gesetz ist jedoch seit 2007 in Niedersachsen gültig.
"Kein Fall einer Infektion bekannt"
Die Linkspartei fordert nun Sachsen-Anhalt auf, den Gesetzentwurf fallen zu lassen. "Die Bundesregierung sagt eindeutig, dass sie keinen Handlungsbedarf sieht", erklärte Barbara Höll, die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Die Zwangstests seien nicht verhältnismäßig: "Dem BKA ist aus den letzten zehn Jahren kein Fall einer Infektion bekannt", so Höll. (dk)
Es sei denn es geht um bereits geschehene Ansteckung, wenn z.B. ein Messerangriff oder ein blutiger Überfall geschehen ist, dann hat ein HIV Test sicher auch strafrechtliche Relevanz.