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  • 18. Oktober 2012 10 2 Min.

Michael Black und John Morgan haben sich Schmerzensgeld erkämpft

In England hat ein schwules Paar sein Gerichtsverfahren gegen eine Pensionsbesitzerin gewonnen, die den beiden Männern wegen ihrer Homosexualität ein Zimmer verweigert hatte.

Das Amtsgericht in Reading hat dem 64-jährigen Michael Black und dem 59-jährigen John Morgan am Donnerstag ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.600 Pfund (4.500 Euro) zugesprochen. Susanne Wilkinson, die Besitzerin des "Swiss Bed and Breakfast" im Dorf Cookham habe das Paar "schlechter behandelt, als sie ein unverheiratetes heterosexuelles Paar behandelt hätte", erklärte das Gericht. Ein solches Verhalten sei nach aktuellem Recht "inakzeptabel". Nach dem "Equality Act" ist die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in Großbritannien seit 2006 verboten.

Der Vorfall ereignete sich bereits 2010. Damals hatten Black und Morgan, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ein Doppelzimmer in der Pension gebucht. Als sie ankamen, wies die Besitzerin das Paar ab und verwies auf ihren christlichen Glauben. Ihr Anwalt hatte im Verfahren argumentiert, dass sie das schwule Paar nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert habe, sondern genauso ein unverheiratetes heterosexuelles Paar abgewiesen hätte. Die Richterin sah es aber als erwiesen an, dass der Hauptgrund für die Ablehnung die Homosexualität des Paares gewesen sei.

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Pensionschefin beklagt Einschränkung der Religionsfreiheit


Das "Swiss Bed and Breakfast" hat bislang keine Homo-Paare als Gäste akzeptiert

Hotelbesitzerin Wilkinson zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht: "Wir glauben, dass man die Freiheit haben sollte, in seinem eigenen Haus ohne Angst vor dem Gesetz zu leben. Gleich­behandlungs­gesetze gehen zu weit und dringen in unsere Privatsphäre ein", erklärte Wilkinson nach Angaben der BBC. Sie befürchte, dass sie ihre Regierung zwingen könnte, ihren Glauben aufzugeben. Sie will nun mit ihrem Anwalt beraten, ob sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt.

Der Anwalt des schwulen Paares, James Welch, begrüßte das Urteil als Sieg für die Bürgerrechte: "Es ist einfach nicht akzeptabel, dass Geschäftsleute ihre Dienste Kunden aufgrund von deren sexueller Orientierung vorenthalten".

Einen ähnlichen Fall hatte vor gut einem Jahr ein christliches Ehepaar verloren, das eine Pension in Cornwall betreibt. Damals wurde einem verpartnerten schwulen Paar ebenfalls eine Entschädigung von 3.600 Pfund zugesprochen. Ein Berufungsgericht in London hat das Urteil einstimmig bestätigt (queer.de berichtete).(dk)

-w-

#1 GF Pr von PrAnonym
  • 18.10.2012, 16:30h
  • Naechsten Monat wird das Europaeische Menschenrechtsgericht in Strassburg die endgueltige Entscheidung im britischen Prozess 'Christen versus sexuelle Orientierung' machen werden.
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#2 ErfolgAnonym
  • 18.10.2012, 16:31h
  • Bravo!

    Verklagt die homophoben Menschenrechtsverletzter, bis ihnen Hören und Sehen vergeht.
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#3 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 18.10.2012, 17:18h
  • Glückwunsch an die beiden zum Erfolg vor Gericht! Der Pensionsbesitzerin muß klar gemacht werden, daß sie mit ihren Gästen nicht so umgehen darf! Es ist ein Sieg für die Menschenrechte!

    "Gleichbehandlungsgesetze gehen zu weit und dringen in unsere Privatsphäre ein": diese Aussage ist der Gipfel der Unverschämtheit! Was bildet die Trulla sich überhaupt ein!? Mit ihrem Widerspruch gegen dieses Urteil wird die Ische mit wehenden Fahnen untergehen und erbärmlich scheitern!
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