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- 18. Oktober 2012 3 Min.

Als die Anträge debattiert werden sollten, war der Bundestag fast so leer wie auf diesem Bild (Bild: Jacob Poul Skoubo / flickr / by-nd 2.0)
Schwarz-Gelb stimmt gegen Anträge, hassgeleitete Taten härter zu bestrafen. Schwule und Lesben werden zudem weiter nicht ausdrücklich vor Volksverhetzung geschützt.
Von Norbert Blech
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition mehrere Gesetzesanträge abgelehnt, die zu einem besseren Schutz von Schwulen und Lesben hätten führen können.
Zum einen stimmte die Bundesregierung gegen zwei Anträge, die die SPD-Fraktion und der Bundesrat eingebracht hatten und "menschenverachtende Tatmotive" als strafverschärfend ins Strafgesetzbuch festgeschrieben hätten. Paragraf 46 benennt die Grundsätze der Strafzumessung, bereits jetzt sollen "die Beweggründe und die Ziele des Täters" abgewägt werden.
Die gleich lautenden Entwürfe von SPD (PDF) und Bundesrat (PDF) sehen vor, als Ziele "besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" zu erwähnen. In der Begründung wird auch auf LGBT eingegangen: "Das Strafrecht muss deutlicher als bisher zum Ausdruck bringen, dass die Gesellschaft Straftaten, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen deren politischer Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Haut- farbe, Religion, Weltanschauung oder Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten, nicht duldet."
Das Strafrecht solle "ein deutliches Zeichen setzen, dass hassgeleitete Motive ein strafschärfender Umstand sind", fordern die Anträge. Ein Zeichen nicht nur an Täter, sondern auch an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Richter können schon heute entsprechende Taten härter bestrafen, etwa durch die Feststellung einer "besonderen Schwere der Schuld" oder "niedriger Beweggründe" bei Mord. In der Praxis gibt es freilich oft Fälle, die milde bestraft werden oder gar nicht erst vor Gericht landen.
Umfassenderer Antrag der Grünen
Zugleich stimmte die Regierungskoalition gegen einen ähnlichen Antrag der Grünen (PDF). Die Abgeordneten der Ökopartei forderten darin keine Änderung des Paragrafen 46, stattdessen sollte zunächst in einer Studie festgestellt werden, ob "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" angemessen in der Praxis der Straffindung berücksichtigt werde. In einer Erklärung sollte der Bundestag aber feststellen, dass entsprechende Verbrechen bereits im Rahmen des Paragrafen 46 erfasst und zu verfolgen seien. Zugleich forderten die Grünen eine gesetzliche Klarstellung, dass Hassdelikte ein besonderes öffentliche Interesse nach sich ziehen, also auch ohne Anzeige eines Opfers zu Ermittlungen führen können.
Der Antrag der grünen Bundestagsfraktion verlangte zudem, unter anderem das Merkmal sexuelle Orientierung in den Volksverhetzungsparagrafen aufzunehmen. Vor knapp zwei Jahren hatte die Bundesregierung den Paragrafen aktualisiert und etwa Nationalität, Religion oder Herkunft einer Adressatengrupe der Aufwiegelung als Voraussetzung genannt (queer.de berichtete). Die Bundesregierung hatte es aber abgelehnt, unter anderem Schwule und Lesben oder Menschen mit Behinderung aufzunehmen, diese seien durch "Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe" geschützt.
In der Praxis sind allerdings Verurteilungen aufgrund von Hetze gegen Homosexuelle in Deutschland so gut wie unbekannt, eine große Ausnahme war ein junger Politiker, der einst meinte, man müsse Schwule vergasen wie Juden. Ansonsten führte eine homophobe Hetze höchstens zu einer Indizierung eines Albums oder – recht häufig – zu einer Veurteilung aufgrund einer Polizistenbeleidigung oder Ehrverletzung, was nur bedingt im Sinn von Schwulen und Lesben ist. Hier ist immerhin ein Umdenken erkennbar: Zuletzt hat das Landgericht Tübingen "Schwuchtel" als beleidigend für einen Polizisten beurteilt, "schwul" hingegen nicht (queer.de berichtete).
Keine Debatte im Bundestag
Ein Umdenken ist bei der Bundesregierung allerdings weiterhin nicht auszumachen. Die drei Entwürfe von Bundesrat, SPD und Grünen scheiterten am Donnerstagabend im Bundestag, die Regierungskoalition lehnte alle Entwürfe wie zuvor schon im Rechtsausschuss ab. Die Linke enthielt sich bei allen Entwürfen, SPD und Grüne bei den jeweils fremden.
Vor einigen Monaten hatten alle Parteien im Rahmen der NSU-Ermittlungen den Kampf gegen Rechtsextremismus bekräftigt. Am Donnerstag kam es nicht mal zu der in der Tagesordnung angekündigten Debatte – die Abgeordneten gaben die Reden zu Protokoll. Zuvor hatten sie 30 Minuten lang über Lebensmittelüberschüsse diskutiert, es folgte eine halbstündige Debatte über das Weingesetz. (nb)













