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- 22. Oktober 2012 2 Min.

Kai Klose fordert Union und FDP auf, den Widerstand gegen die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Gleichbehandlung einzustellen
Die hessischen Grünen beschuldigen die schwarz-gelbe Landesregierung, nach außen die Benachteiligung von Schwulen und Lesben zu kritisieren, aber an Diskriminierung festzuhalten.
Die Ökopartei hat deshalb einen Gesetzentwurf zur rückwirkenden Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht in den Landtag eingebracht. Kai Klose, der lesben- und schwulenpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, kritisiert die "unzumutbare Unsicherheit" für verpartnerte Staatsbedienstete, die in Hessen zu Klagen gegen Diskriminierung gezwungen werden würden. Das sei eine "überflüssige Mehrbelastung für die beteiligten Bezüge- und Besoldungsstellen sowie die Gerichte", erklärte Klose.
Hintergrund: Hessen hat zwar verpartnerte Beamte mit ihren (heterosexuell) verheirateten Kollegen bei Familienzuschuss, Pensionen und Beihilfe (Krankenversicherung) gleichgestellt, allerdings erst rückwirkend ab 2010 (queer.de berichtete). Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Anfang August getroffenen Entscheidung jedoch eine Rückwirkung ab dem 1. August 2001, dem Tag des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes, gefordert (queer.de berichtete). Eine grundlose Schlechterbehandlung von Schwulen und Lesben gegenüber Heterosexuellen verstoße gegen Artikel 3 des Grundgesetzes ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"), so die Höchstrichter aus Karlsruhe.
Homo-Rechte "explizit abgelehnt"
"Die Landesregierung hat bisher keinerlei Anstrengungen unternommen, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts endlich auch in hessisches Recht umzusetzen", erklärte Kai Klose. "Im Gegenteil: Noch im letzten Plenum haben CDU und FDP unseren diesbezüglichen Antrag (Drs. 18/6033) explizit abgelehnt."
Er kritisierte insbesondere den FDP-Justizminister Jörg-Uwe Hahn, der verbal die Gleichbehandlung fordere, aber den Worten keine Taten folgen lasse. So hatte Hahn im Sommerinterview des Hessischen Rundfunks noch die "vollkommene Gleichheit zwischen der Ehe auf der einen und homosexuellen Partnerschaften auf der anderen Seite" gefordert, aber bislang keinen Gesetzentwurf zur Gleichstellung vorgelegt: "Dieses Verhalten der Landesregierung ist doppelzüngig gegenüber den Lesben und Schwulen im Land", urteilt Klose. "Wir handeln deshalb, statt zu schwafeln." Mit dem Gesetzentwurf ließen sich die Versäumnisse Hessens "wenigstens teilweise korrigieren". (dk)
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