https://queer.de/?17682
Jahressteuergesetz und Homo-Rechte
Grüne drohen mit Blockade in Bundesrat
- 23. Oktober 2012 2 Min.

Volker Beck fordert die FDP auf, in der Regierungskoalition für Homo-Rechte einzutreten
Der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck droht damit, das Jahressteuergesetz in der Länderkammer zu blockieren, sollte Schwarz-Gelb Homo-Paare im Steuerrecht nicht gleichstellen.
Am Donnerstag wird das Jahressteuergesetz im Bundestag abschließend beraten. Beck erklärte, dass die Bundesregierung dabei auf die Zustimmung im Bundesrat angewiesen ist, in dem Schwarz-Gelb keine Mehrheit hat: "Die Länderkammer hat in diesem Jahr bereits zweimal die Gleichstellung [von eingetragenen Lebenspartnern] im Steuerrecht eingefordert. Die Koalition riskiert, dass ohne die steuerrechtliche Gleichstellung ihr Gesetzentwurf keine Mehrheit bekommt", so Beck.
Er fordert die FDP auf, ihre "markigen Ankündigungen zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften" umzusetzen: "Wir geben der FDP am Donnerstag Gelegenheit, ihr Versprechen wahr zu machen. Die Gleichstellung im Steuerrecht ist verfassungsrechtlich geboten und politisch schon lange überfällig". Darum wird die Ökopartei einen Änderungsantrag stellen, der eingetragene Lebenspartner steuerrechtlich mit Eheleuten gleichstellen soll. Allerdings haben CDU/CSU und FDP erst vergangenen Monat einen derartigen Antrag abgelehnt (queer.de berichtete).
Derzeit werden eingetragene Lebenspartner im Einkommensteuerrecht wie Fremde behandelt. Dadurch müssen kinderlose verpartnerte Homo-Paare pro Jahr bis zu 17.000 Euro mehr Einkommensteuer zahlen als ebenfalls kinderlose Hetero-Paare mit Eheschein. Anfang August haben 13 CDU-Abgeordnete deshalb die Gleichstellung gefordert (queer.de berichtete). Die Debatte ist in der Union aber nach einem Machtwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel erstickt worden (queer.de berichtete).
Die vollständige Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit heterosexuellen Eheleuten wird von SPD, FDP, Linkspartei und Grünen gefordert. Die Liberalen konnten sich mit dieser Forderung in der Koalition jedoch nicht durchsetzen. Die Union will auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes warten, das voraussichtlich im nächsten Jahr über die Verfassungsmäßigkeit der Benachteiligung von Homo-Paaren entscheiden wird. Karlsruhe hat Schwarz-Gelb in den letzten Jahren bereits aufgefordert, verfassungswidrige Diskriminierungen bei der Grunderwerbsteuer, beim Familienzuschlag, der Erbschaftssteuer und der Hinterbliebenenversorgung aufzuheben. (dk)














