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Diskriminierung
Kein Splitting in Bayern und Sachsen
- 23. Oktober 2012 2 Min.

Die Steuererklärung ist für verpartnerte Paare eine teurere Angelegenheit als für heterosexuelle Ehepaare (Bild: Thomas Brenner / flickr / by-sa 2.0)
14 Bundesländer gewähren eingetragenen Lebenspartnerschaften vorläufig den Splittingtarif, bis die Höchstrichter eine Entscheidung treffen – nur die schwarz-gelb regierten Länder Bayern und Sachsen spielen nicht mit.
Das teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken mit (17/10740). Die oppositionelle Fraktion hatte sich nach den Konsequenzen aus mehreren Gerichtsurteilen zugunsten eingetragener Lebenspartnerschaften erkundigt, denen vorläufig die Anwendung des Splittingverfahrens gewährt wurde. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird sich das Bundesverfassungsgericht der Frage annehmen, mit einer gesetzlichen Gleichstellung durch die Bundesregierung wird nicht gerechnet. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sind Lebenspartner darauf angewiesen, dass ihr Finanzamt nach einem Widerspruch ihre Partnerschaft vorläufig anerkennt, damit sie in den Genuss des Splittingtarifs kommen.
Bundesregierung: Kein Handlungsbedarf, da zu wenige Verpartnerungen
Das Bundesfinanzministerium strebe keine bundeseinheitliche Regelung an, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter, weil es nicht genug Betroffene gebe: "Aufgrund der im Vergleich zur Gesamtzahl aller Steuerpflichtigen geringen Fallzahlen und der ausstehenden Klärung der zugrunde liegenden Rechtsfrage durch das [Bundesverfassungsgericht] wird eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung zum vorläufigen Rechtsschutz vom [Bundesfinanzministerium] nicht für erforderlich gehalten", schreibt die Regierung. Die Bundesländer könnten in "Abhängigkeit von der Rechtsprechung ihrer Finanzgerichte" die Entscheidung selbst treffen. Eine einheitliche Regelung wurde Anfang des Jahres von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) blockiert, weil er die Gleichstellung von Schwulen und Lesben aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnt (queer.de berichtete).
Bislang hat das Bundesverfassungsgericht Schwarz-Gelb aufgefordert, verfassungswidrige Diskriminierungen bei der Grunderwerbsteuer, beim Familienzuschlag, der Erbschaftsteuer und der Hinterbliebenversorgung aufzuheben. Die Bundesregierung glaubt nicht, dass diese Niederlagen Einfluss auf die Entscheidung haben werden: So müsse Karlsruhe eine "bereichsspezifische Prüfung" durchführen und jeden "Regelungszusammenhang" gesondert prüfen. Homo-Aktivisten und die Opposition sind hingegen davon überzeugt, dass die Benachteiligung beim Splittingtarif, die Homo-Paaren gegenüber (kinderlosen) Hetero-Paaren eine um bis zu 17.000 Euro höhere Steuerlast aufbürdet, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in der deutschen Verfassung verstößt.
Die Haltung der Bundesregierung zum Ehegattensplitting für Homo-Paare wird am Donnerstag durch einen Antrag der Grünen erneut Thema im Bundestag (queer.de berichtete). Mit einem Änderungsantrag zum Jahressteuergesetz sollten die Paare gleiche Rechte erhalten. (dk)














