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Nach Abstimmung über Ehegattensplitting
Schwarz-Gelb: Homophobie und Kalkül
- 26. Oktober 2012 4 Min.

Im Bundestag werden überfällige Entscheidungen verschleppt (Bild: Jacob Poul Skoubo / flickr / by-nd 2.0)
Union und FDP lehnten am Donnerstag erneut die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Eheleuten ab (queer.de berichtete). Das letzte Aufbäumen ist peinlich und ärgerlich!
Von Dennis Klein
Im queer.de-Interview beantwortete LSU-Vize Thomas Steins im August die Frage, ob man als schwuler Konservativer guten Gewissens für die Union eintreten kann: "Es ist zumindest problematisch, wenn es in dieser Legislaturperiode keine Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht gibt". Am Donnerstag stimmten CDU und CSU mal wieder gegen diese Teil-Gleichstellung. Schlimmer noch: Die Kanzlerin hat die Debatte in der Partei praktisch abgewürgt, als sie wiederholt darauf bestand, dass mit ihrer Partei "aus eigenem Antrieb" keine Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben zu machen sei.
Seitdem vor knapp drei Monaten 13 CDU-Politiker eine Initiative für die steuerliche Gleichstellung gestartet haben, hat sich in der Union in dieser Frage nichts bewegt. Keiner der "Rebellen" konnte sich dazu durchringen, ein Votum für die Gleichbehandlung abzugeben. Während die CDU und CSU selbst bei ideologisch aufgeladenen Themen wie der Wehrpflicht oder der Kernenergie keine Probleme hatten, ihre Vorbehalte über Bord zu werfen, will die Union mit der Diskriminierung von Schwulen und Lesben zumindest noch an einem Teil ihrer Identität aus dem vorigen Jahrhundert festhalten. Der Geist von Norbert Geis weht dabei weiter durch die christliche Fraktion. So stimmte auch
Katherina Reiche gegen die Gleichstellung. Man wird ihr Überzeugung
unterstellen müssen. Andere Abgeordnete und die CDU-Führung denken zwar rationaler, sie betreiben Diskriminierung aber aus zynischem Kalkül.
Treue Koalitionssoldaten
Auch die Schwulen und Lesben in der Union enttäuschen: Wenn es um Abstimmungen im Bundestag geht, erweisen sich die Führungsmitglieder der LSU als treue Parteisoldaten. So kritisierte LSU-Chef Alexander Vogt in einer Pressemitteilung nach der Abstimmung nicht die Ignoranz der eigenen Truppe, sondern zuallererst die Grünen. Der Oppositionspartei sei nicht daran gelegen, "eine deutliche Mehrheit in Gesellschaft und Bundestag von unseren gemeinsamen Anliegen zu überzeugen". Was für eine alberne Aussage! In der Gesellschaft gibt es keinerlei Widerstände gegen die steuerliche Gleichstellung – die meisten Menschen glauben, Schwule und Lesben seien mit der "Homo-Ehe" schon heute gleichgestellt. Und auch im Bundestag gibt es auch eine Mehrheit für die Gleichstellung, nur die Union blockiert und findet in der FDP einen willigen Vollstrecker. Die Liberalen bekennen sich zwar immer wieder zu Homo-Rechten. Wenn es hart auf hart kommt, kann man sich aber nicht auf die Partei verlassen.
Immerhin gibt es bei den Liberalen einige "Erfolge": Bei einer Abstimmung im Juni hatte nur vier FDP-Abgeordnete für die Gleichstellung gestimmt. Dieses Mal waren es sogar neun stolze Parlamentarier. Allerdings votierten 71 ihrer Parteifreunde dagegen. Den Liberalen kann man vorwerfen, dass sie ihren Koalitionspartner nicht wie bei anderen Themen – Stichwort Praxisgebühr – vor sich her jagen: Der FDP-Abgeordnete Jan Mücke hatte etwa unlängst noch mit Blockade der Herdprämie gedroht, sollte die Union nicht die Gleichstellung von Schwulen und Lesben in Angriff nehmen. Jetzt erkaufen sich die Liberalen aber mit ihrer Zustimmung zum sogenannten Betreuungsgeld lieber die Senkung von Steuern oder Beiträgen, was für den Staat viel teurer ist als die steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern.
Opposition geschlossen
Die Opposition stellte sich geschlossen hinter die Gleichstellung. Zwar nahmen einige Abgeordnete nicht teil, der Rest votierte aber ohne Ausnahme für den Antrag, anders als bei der gleichlautenden Frage im Juni. Damals wollten mehrere Linkspolitiker nicht für die Ausweitung des Ehegattensplittings stimmen, weil sie grundsätzliche Probleme mit dem Splitting haben – sie lehnten also im Namen der Ideologie die Gleichbehandlung ab. Parlamentarier wie Karin Binder und Ulla Jelpke gaben sich am Donnerstag aber einen Ruck und votierten für die Gleichstellung.
Die geschlossene Haltung der Opposition macht Hoffnung, dass im Vermittlungsausschuss noch eine Lösung gefunden wird, schließlich ist das Jahressteuergesetz zustimmungspflichtig. Falls auch das schiefgeht, könnte die Gleichstellung gegen den Willen der Politik noch durchgesetzt werden: Das Bundesverfassungsgericht wird nächstes Jahr über Klagen von Homo-Paaren entscheiden. Es bestehen gute Chancen, dass die Benachteiligung als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz gewertet wird. Sollte Karlsruhe zugunsten der Paare entscheiden, wäre es nach Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer, zum Familienzuschlag, zur Erbschaftssteuer und zur Hinterbliebenenversorgung das fünfte Mal in der Zeit von Schwarz-Gelb, dass das Bundesverfassungsgericht die Regierung zur Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben zwingt.
Für eine Regierung, die sich sowohl Verfassungspatriotismus als auch eine moderne Politik auf die Fahnen geschrieben hat, ist das ein Armutszeugnis.














