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Urteil des Sozialgerichts Heilbronn

Transfrau hat kein Recht auf weibliches Kinn

  • 28. Oktober 2012 9 1 Min.

Krankenkassen müssen Operationskosten von Trans­sexuellen nur so lange übernehmen, bis eine "deutliche Annäherung" an das tatsächliche Geschlecht erreicht ist

Eine Krankenkasse muss keine geschlechts­anpassende Kinn-Operation für eine Mann-zu-Frau Trans­sexuelle aus dem Kreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg übernehmen. Die entschied das Sozialgericht in Heilbronn am Freitag.

Die 40 Jahre alte Klägerin hatte bei der Krankenkasse beantragt, sich nach mehreren bereits erfolgten Operationen auch ihre markante Kinn-, Augenbrauen- und Nasenpartie ändern lassen zu dürfen. Die so genannte Profilharmonisierung kostet 4.000 Euro – doch die Krankenkasse lehnte ab, schließlich habe sie schon Behandlungen für über 50.000 Euro finanziert. Das Gericht bestätigte die Entscheidung. "Unserer Meinung nach ist das Gesicht nicht so männlich, dass eine Operationen gerechtfertigt wäre", heißt es in der Urteilsbegründung. Eine "deutliche Annäherung" an das tatsächliche Geschlecht sei bereits erreicht.

Die Trans­sexuelle kündigte an, in Berufung zu gehen. (cw)

#1 reiserobbyEhemaliges Profil
  • 28.10.2012, 12:37h
  • Trans bedeutet nicht, sich "angleichen" zu müssen, sondern beschreibt den besonders bemerkenswerten Zustand der Transidentität... Die Leute (Trans- und andere Personen) sollen akzeptieren, dass man Transidenten ihr Sein ansieht, wie es auch bei Männern und Frauen der Fall ist, und ALLE Geschlechter, davon gibt es aber nicht nur zwei, sind durchaus ansehnlich. Und meiner Meinung nach, kein Fall für die Krankenkasse.
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#2 TrümmertranseAnonym
  • 28.10.2012, 13:02h
  • Lächerlich. Es gibt auch Biofrauen und Biomänner die nicht ihrem eigenen, inneren Idealbild entsprechen und die keine Konstenübernahme für Schönheitsoperationen erhalten.

    Brust- Geschlechts OP und Hormonbehandlung sind angleichende Mittel, alles weitere fällt unter kosmetische Chirurgie.
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#3 piratinAnonym
  • 28.10.2012, 13:28h
  • Antwort auf #1 von reiserobby

  • Interessant wie du über die Köpfe der Betroffenen hinweg definieren willst, was sie sind und was ihnen dann nicht zusteht.

    Es sollte Queeraktivisten zu denken geben wenn das Meinungsbild in dieser Szene reaktionärer ist als die deutsche Rechtssprechung.
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