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Urteil des Sozialgerichts Heilbronn
Transfrau hat kein Recht auf weibliches Kinn
- 28. Oktober 2012 1 Min.

Krankenkassen müssen Operationskosten von Transsexuellen nur so lange übernehmen, bis eine "deutliche Annäherung" an das tatsächliche Geschlecht erreicht ist
Eine Krankenkasse muss keine geschlechtsanpassende Kinn-Operation für eine Mann-zu-Frau Transsexuelle aus dem Kreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg übernehmen. Die entschied das Sozialgericht in Heilbronn am Freitag.
Die 40 Jahre alte Klägerin hatte bei der Krankenkasse beantragt, sich nach mehreren bereits erfolgten Operationen auch ihre markante Kinn-, Augenbrauen- und Nasenpartie ändern lassen zu dürfen. Die so genannte Profilharmonisierung kostet 4.000 Euro – doch die Krankenkasse lehnte ab, schließlich habe sie schon Behandlungen für über 50.000 Euro finanziert. Das Gericht bestätigte die Entscheidung. "Unserer Meinung nach ist das Gesicht nicht so männlich, dass eine Operationen gerechtfertigt wäre", heißt es in der Urteilsbegründung. Eine "deutliche Annäherung" an das tatsächliche Geschlecht sei bereits erreicht.
Die Transsexuelle kündigte an, in Berufung zu gehen. (cw)
Links zum Thema:
» Prozessbericht in der Stuttgarter Zeitung














