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  • 31. Oktober 2012 56 2 Min.

Die Türkei muss dem Häftling wegen unmenschlicher Behandlung eine Entschädigung zahlen (Bild: Alberto.. / flickr / by 2.0)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei verurteilt, weil ein schwuler Gefangener wegen seiner sexuellen Orientierung über ein Jahr in Isolationshaft verbringen musste.

Die Straßburger Richter erklärten in ihrer Entscheidung vom 9. Oktober, dass der 23-jährige Kläger "unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung" ausgesetzt worden sei, was in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention untersagt wird. Es ist das erste Mal, dass der Menschenrechts­gerichtshof Artikel 3 in einem Fall von Diskriminierung von Homo­sexuellen aufführt. Außerdem stellten die Richter eine Verletzung von Artikel 14 fest, der Diskriminierung verbietet. Dem 23-jährigen Kläger wurde eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 22.000 Euro zugesprochen.

Im vorliegenden Fall wurde der Kläger 2008 wegen Betrugs in ein Gefängnis nach Izmir eingewiesen. Anfang 2009 beschwerte er sich, dass er von seinen Zellengenossen wegen seiner Homosexualität bedroht und gemobbt wurde. Er fragte, ob er deshalb in eine andere Zelle überwiesen werden könnte, idealerweise mit anderen schwulen Insassen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, statt dessen kam er in einen Einzelhaft-Zelle, die für die kurzfristige Unterbringung von Gewalttätern eingerichtet wurde.

Sieben-Quadratmeter-Zelle mit Ratten

Die Zelle war sieben Quadratmeter groß, enthielt nur ein Bett und eine Toilette ohne Waschbecken und war schwach beleuchtet. Außerdem ist die Zelle laut Anklageschrift schmutzig und voller Ratten gewesen. Der Insasse habe keine Möglichkeit gehabt, sich körperlich zu betätigen. Mehrmals stellte er den Antrag auf Verlegung, der von den türkischen Behörden stets abgelehnt wurde. Insgesamt verbrachte er mehr als 13 Monate in Isolationshaft.

Die Anwälte des Klägers argumentierten, dass er nur wegen seiner sexuellen Orientierung einer folterähnlichen Behandlung ausgesetzt wurde, die gesundheitliche Schäden zur Folge gehabt habe. Der Mann wurde schließlich in einer psychiatrische Klinik überwiesen. Ärzte stellten bei ihm eine schwere Depression fest.

Die Homo-Gruppe ILGA Europe erklärte, dass dieser Fall nur die Spitze des Eisberges sei: "Die Misshandlung von LGBT-Häftlingen ist zwar nur schlecht dokumentiert, aber ein ernstes Problem in mehreren Mitgliedsstaaten des Europarats", erklärte die Organisation in einer ersten Reaktion auf das Urteil.

Die Entscheidungen des Menschengerichtshofs sind für die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates rechtlich bindend. (dk)

-w-

#1 le_waldsterben
  • 31.10.2012, 15:45hBerlin
  • Die Türkei ist ein vorderasiatisches Land, dass kulturell, geschichtlich und mentalitätsmäßig nicht in die EU passt.
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#2 YannickAnonym
  • 31.10.2012, 17:21h
  • Ein Land, wo Schwule wegen ihrer sexuellen Orientierung in Isolationshaft kommen, gehört definitiv nicht in die EU!!

    Wir haben schon genug Homohasser in der EU. Wenn die dann auch noch in der Mehrheit wären, würden die auch für alle anderen Staaten viel Schlimmes anrichten...
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#3 RobinAnonym
  • 31.10.2012, 17:25h
  • Die Türkei zeigt immer wieder aufs Neue, dass sie nicht in die EU gehört!

    Mal ganz abgesehen davon, dass die Türkei zu weniger als 3% in Europa liegt und zu mehr als 97% in Asien!

    Damit hätte die EU ihre Außen-Grenzen zu Syrien, dem Iran und dem Irak. Und müsste diese auch verteidigen.
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