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Urteil des Verfassungsgerichts
Spanien: Öffnung der Ehe bestätigt
- 06. November 2012 2 Min.

"El Pais" zeigt zu der "historischen" Meldung ein Bild von Carlos Baturín und Emilio Menéndez, die als erstes schwules Paar die Ehe eingegangen waren
Das spanische Verfassungsgericht hat am Dienstag die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare als verfassungsgemäß bestätigt. Acht von elf Richtern hielten ein entsprechendes Gesetz der damals sozialistischen Regierung aus dem Jahr 2005 für verfassungsgemäß.
Die Richter entschieden über eine Klage der konservativen Partei, die inzwischen in Spanien die Regierung stellt. Ministerpräsident Mariano Rajoy hatte zuvor angekündigt, man werde das Urteil akzeptieren, wie auch immer es ausfallen wird. Als er 2005 Oppositionsführer im spanischen Parlament gewesen war, hatte er die Verabschiedung des Gesetzes noch als "Schande" bezeichnet. Im Wahlkampf 2008 hatte er erklärt, dass er gleichgeschlechtlichen Paaren wieder das Ehe- und Adoptionsrecht entziehen wolle und statt dessen eingetragene Partnerschaften mit begrenzten Rechten einführen wolle.
Die konservative Partei gehörte an der Seite der katholischen Kirche 2005 zu den erbittertsten Gegnern der Gleichstellung im Eherecht. Die Partei argumentierte, dass die Regelung gegen den in der Verfassung vorgeschriebenen besonderen Schutz der Familie verstoße. Sie bezog sich dabei besonders auf Artikel 32 der Verfassung, in dem es heißt: "Mann und Frau haben bei voller Gleichberechtigung das Recht zur Eheschließung." Die Sozialisten argumentieren jedoch, dass dieser Artikel nicht festlege, dass Mann und Frau ausschließlich einander heiraten dürfen.
Drei Gegenstimmen

Das spanische Verfassungsgericht
Ein Richter des zwölfköpfigen Tribunal Constitucional, der von den Konservativen gewählt worden war, hatte sich bei dem Urteil enthalten, weil er als Präsident des Generalrats der rechtsprechenden Gewalt mit der Sache beschäftigt gewesen war. Drei Richter, ebenfalls von der Volkspartei ernannt, hatten ein abweichendes Urteil veröffentlicht. Zu den sieben als progessiv angesehenen Richtern, die für die Ehe-Öffnung stimmten, hatte sich auch ein konservativer Richter gestellt. Das Urteil und die Gegenstimmen werden erst in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Bisher haben sich in Spanien rund 22.000 gleichgeschlechtliche Paare das Ja-Wort gegeben. Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón kündigte am Dienstag an, Artikel 44 des Zivilgesetzes, das die Ehe für Homo-Paare öffnet, in Kraft zu lassen, obwohl seine Partei über die Mehrheiten verfügt, das Gesetz wieder aufzuheben. (nb)














