Der bayerische Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CSU und FDP die Rehabilitierung der nach Paragraf 175 des Strafgesetzbuches verurteilten schwulen Männer in Bayern abgelehnt.
Die SPD hatte beantragt, dass sich die bayerische Staatsregierung "auf Bundesebene für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten" einsetzen möge (Drucksache 16/12680). Bayern hatte bereits im Oktober im Bundesrat einen entsprechenden Antrag des rot-schwarz regierten Landes Berlin abgelehnt, der aber trotzdem eine Mehrheit erhielt (queer.de berichtete).
Die Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der BayernSPD kritisierten das erneute "Nein" scharf. Die Abstimmung zeige, "wie sehr queere Lebensweisen bei Konservativen und Liberalen diskriminiert werden", erklärte der Landesvorsitzende Ulf Schröder.
Auch die bayerische FDP-Landesvorsitzende, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, lehnt eine Aufhebung der Urteile nach dem Paragraf 175 ab. Sie argumentiert, ein entsprechender Beschluss des Bundestages würde gegen die Gewaltenteilung verstoßen (queer.de berichtete). (dk)
Wo leben wir eigentlich? Das darf doch nicht wahr sein...
Das schlimmste und unverschämteste Argument ist ja das mit der Gewaltenteilung, weswegen die Bundesregierung angeblich (keine menschenrechtsverachtenden) Urteile aufheben könne: Dabei sind die Urteile doch AUF BASIS DES DURCH DIE DAMALIGE REGIERUNG ERLASSENEN ODER GEDULDETEN STRAFGESETZBUCHES gefällt worden, also hatten sich doch die Gerichte an genau dieses Gesetz zu halten! Dann frag ich mich wo das Problem mit der angeblichen Gewaltenteilung liegt!
Bleibt nach wir vor nur schwarz-gelb abzuwählen. Wenn kein LGBT mehr die wählt und jeder nur einen Mitmenschen hiervon informativ überzeugen könnte....
Was soll man dazu sagen. Halt Bayern! Hier hatten wir auch mal so etwas wie Gauweiler, und das war zum fürchten!
Sogar ein Mann, der an einer Wiener Kunstschule nicht angenommen wurde, kam nach Bayern, hatte seine ersten großen Erfolge in Bayern - von vielen reichen Münchnern gerne finanziert worden.
Nach dem Urteil in Österreich:
"Der Mann berief sich bei seiner Klage auf die Europäische Menschenrechtskonvention und auf die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie (2000/78/EG)"