Die Justiz in Österreich sieht die Benachteiligung von Homo-Paaren als rechtens an (Bild: ralpe / flickr / by-sa 2.0)
Der oberste Verfassungsgerichtshof in Österreich hat es in einer am Dienstag bekannt gegebenen Entscheidung für rechtens befunden, dass sich gleichgeschlechtliche Paare nicht in Standesämtern verpartnern dürfen.
Derzeit müssen Homo-Paare in Bezirksverwaltungsbehörden eingetragene Partnerschaften schließen. In diesen Behörden werden u.a. Gewerbebewilligungen oder Führerscheine ausgegeben. Gegen die Benachteiligung gegenüber Heterosexuellen hatte ein schwules Paar geklagt. Die Beschwerden wurden von Höchstrichtern in Gänze abgewiesen. Sowohl das Eheverbot als auch die Verbannung der gleichgeschlechtlichen Paare vom Standesamt liege im Ermessensspielraum des Gesetzgebers, so die Richter.
Die Homogruppe Rechtskomitee Lambda (RKL) zeigte sich in einer ersten Reaktion "schockiert" über das Urteil und bezeichnete es als "sexuelle Rasssentrennung". Jetzt bleibe "nur mehr die Hoffnung auf den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof", erklärte RKL-Chef Helmut Graupner.
Eingetragene Partnerschaft: Weniger Rechte als Ehe
Das österreichische Parlament hatte Ende 2009 das "Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft" beschlossen. Es war in der Großen Koalition auf Druck der sozialdemokratischen SPÖ auf die Agenda gesetzt worden. Die konservative Volkspartei (ÖVP) setzte jedoch neben der Verweigerung des Standesamtes mehrere Einschränkungen durch. So führen etwa Homo-Paare auf Dokumenten keinen "Familiennamen" sondern schlicht einen "Nachnamen" – dieser "namensrechtlichen Rosa Winkel" (RKL) wurde bereits 2010 vom Verfassungsgerichtshof bestätigt (queer.de berichtete). Zudem dürfen sich auf Wunsch der ÖVP erst Männer und Frauen über 18 Jahren verpartnern – schon zwei Jahre früher dürften sie heterosexuell heiraten.
Derzeit sind noch weitere Klagen gegen das Gesetz anhängig: So muss noch entschieden werden, ob die Verpartnerung wie im Gesetz festgelegt nur "in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde" stattfinden darf oder ob wie bei heterosexuellen Ehen auch Zeremonien an anderen Orten durchgeführt werden dürfen. Zudem gibt es Klagen gegen das Verbot der künstlichen Befruchtung für Singles und Lebenspartnerinnen.
Auch in Deutschland war in mehreren Bundesländern das Standesamt für Homo-Paare bis 2011 oft tabu. Zuletzt öffnete Baden-Württemberg die Standesämter, nachdem Grün-Rot die schwarz-gelbe Koalition von Ministerpräsident Stefan Mappus abgelöst hatte (queer.de berichtete). In Teilen des Landes mussten sich Homo-Paare bis dato in Kfz-Zulassungsstellen das Ja-Wort geben. (dk)