Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?17845

"Sexuelle Rassentrennung" bestätigt

Standesamt für Homo-Paare in Österreich weiter tabu

  • 13. November 2012 8 2 Min.

Die Justiz in Österreich sieht die Benachteiligung von Homo-Paaren als rechtens an (Bild: ralpe / flickr / by-sa 2.0)

Der oberste Verfassungsgerichtshof in Österreich hat es in einer am Dienstag bekannt gegebenen Entscheidung für rechtens befunden, dass sich gleich­geschlechtliche Paare nicht in Standesämtern verpartnern dürfen.

Derzeit müssen Homo-Paare in Bezirksverwaltungsbehörden eingetragene Partnerschaften schließen. In diesen Behörden werden u.a. Gewerbebewilligungen oder Führerscheine ausgegeben. Gegen die Benachteiligung gegenüber Heterosexuellen hatte ein schwules Paar geklagt. Die Beschwerden wurden von Höchstrichtern in Gänze abgewiesen. Sowohl das Eheverbot als auch die Verbannung der gleich­geschlechtlichen Paare vom Standesamt liege im Ermessensspielraum des Gesetzgebers, so die Richter.

Die Homogruppe Rechtskomitee Lambda (RKL) zeigte sich in einer ersten Reaktion "schockiert" über das Urteil und bezeichnete es als "sexuelle Rasssentrennung". Jetzt bleibe "nur mehr die Hoffnung auf den Europäischen Menschenrechts­gerichtshof", erklärte RKL-Chef Helmut Graupner.

Eingetragene Partnerschaft: Weniger Rechte als Ehe

Das österreichische Parlament hatte Ende 2009 das "Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft" beschlossen. Es war in der Großen Koalition auf Druck der sozialdemokratischen SPÖ auf die Agenda gesetzt worden. Die konservative Volkspartei (ÖVP) setzte jedoch neben der Verweigerung des Standesamtes mehrere Einschränkungen durch. So führen etwa Homo-Paare auf Dokumenten keinen "Familiennamen" sondern schlicht einen "Nachnamen" – dieser "namensrechtlichen Rosa Winkel" (RKL) wurde bereits 2010 vom Verfassungsgerichtshof bestätigt (queer.de berichtete). Zudem dürfen sich auf Wunsch der ÖVP erst Männer und Frauen über 18 Jahren verpartnern – schon zwei Jahre früher dürften sie heterosexuell heiraten.

Derzeit sind noch weitere Klagen gegen das Gesetz anhängig: So muss noch entschieden werden, ob die Verpartnerung wie im Gesetz festgelegt nur "in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde" stattfinden darf oder ob wie bei heterosexuellen Ehen auch Zeremonien an anderen Orten durchgeführt werden dürfen. Zudem gibt es Klagen gegen das Verbot der künstlichen Befruchtung für Singles und Lebenspartnerinnen.

Auch in Deutschland war in mehreren Bundesländern das Standesamt für Homo-Paare bis 2011 oft tabu. Zuletzt öffnete Baden-Württemberg die Standesämter, nachdem Grün-Rot die schwarz-gelbe Koalition von Ministerpräsident Stefan Mappus abgelöst hatte (queer.de berichtete). In Teilen des Landes mussten sich Homo-Paare bis dato in Kfz-Zulassungsstellen das Ja-Wort geben. (dk)

-w-

#1 Timm JohannesAnonym
  • 13.11.2012, 16:45h
  • Klares Fehlurteil aus Österreich !!!
  • Direktlink »
#2 finkAnonym
#3 Aus Bad HomburgAnonym
  • 13.11.2012, 16:54h
  • Es ist nicht ehrlich, von der Alpenrepublik mehr fordern, als sie geben kann, zumindest im Moment. Es gibt keine Homo-Ehe weder in Deutschland noch in der liberalen Schweiz oder Liechtenstein - warum muss das Habsburger-Land da eine Ausnahme sein? Schon Legalisierung der eingetragenen Partnerschaft in der Grossen Koalition war ein Meilenstein, und ich bin sehr stolz, dass auch die christdemokratische Partei sehr ehrlich dabei war. Es tut sich auch hier bei uns was: die schwulenfreundliche Position bzw. Politik der Hessener CDU, letzte Aussagen von Regina von Dinther etc.
  • Direktlink »