Der Bundesrat hat die Regierung dieses Jahr bereits zwei Mal aufgefordert, Schwule und Lesben steuerlich gleich zu stellen (Bild: schreiblockade / flickr / by-nd 2.0)
Der Bundesrat hat am Freitag das Jahressteuergesetz abgelehnt, weil darin unter anderem keine steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern vorgesehen ist. Nun landet das Gesetz im Vermittlungsausschuss.
Union und FDP haben in der Länderkammer seit den NRW-Wahlen 2010 keine Mehrheit mehr und sind daher auf Zusammenarbeit mit der Opposition angewiesen. In der Frage der Homo-Rechte hat sich die Regierung jedoch kompromisslos gezeigt: So reagierte Schwarz-Gelb im Bundestag nicht auf zwei Beschlüsse der Länderkammer, in denen die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern und heterosexuellen Eheleuten gefordert wurde (queer.de berichtete).
Im Oktober hat die Bundesregierung bei einer namentlichen Abstimmung sogar einen Antrag auf Gleichstellung abgelehnt (queer.de berichtete). Weil Schwule und Lesben kein Ehegattensplitting erhalten, müssen sie jedes Jahr bis zu 18.000 Euro mehr an Einkommensteuer bezahlen – unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben.
Es wird nun erwartet, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anruft. Hier müssen sich beide Seiten auf einen Kompromiss einigen. Neben der Frage der Homo-Rechte stehen eine ganze Reihe weiterer Themen auf der Tagesordnung, in denen sich Schwarz-Gelb und Rot-Grün uneinig sind. So verlangt die Opposition etwa eine Klarstellung, dass Leistungen von Wohlfahrtsverbänden auch in Zukunft umsatzsteuerfrei bleiben oder dass sogenannte Cash-GmbHs nicht die Zahlung von Erbschaftssteuer umgehen können.
LSVD ruft Union auf, die Zeichen der Zeit zu erkennen
Der Lesben- und Schwulenverband forderte die CDU/CSU-Fraktion am Freitag auf, ihren Widerstand gegen die Gleichbehandlung aufzugeben. LSVD-Sprecher Manfred Bruns erklärte, dass das Bundesverfassungsgericht ansonsten die Entscheidung für die Politik fällt: "Der für das Einkommensteuerrecht zuständige Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich im Sommer der Rechtsprechung des Ersten Senats zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten angeschlossen", so der ehemalige Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Er erinnerte an eine Entscheidung zum Familienzuschlag (queer.de berichtete).
Dem Gericht zufolge müssten Lebenspartnerschaften "immer dann mit Ehegatten gleichgestellt werden, wenn die Vergünstigung für Ehegatten nicht an das Vorhandensein von Kindern anknüpft. Das ist auch beim Ehegattensplitting der Fall", so Bruns. Da eingetragene Lebenspartner gegen die Diskriminierung klagten und eine Zusammenveranlagung beantragten, würden "Finanzverwaltungen und die Finanzgerichte" sowie die Paare selbst erheblich "belastet" werden.
Bruns ist sich sicher: "Es würde zum Bürokratieabbau beitragen, wenn CDU/CSU endlich einsehen würden, dass die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten nicht mehr aufzuhalten ist". Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Steuersplitting wird 2013 gerechnet. (dk)
Und in einem Land ohne wetterfeste bürgerliche Demokraten wurde diese Tradition vor über 100 Jahren von einem Arbeiterführer (der selbst übrigens mal Unternehmer war) begründet.
Das weiß man auch im Ausland:
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