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- 25. November 2012 16 1 Min.
Gleichgeschlechtliche Paare können demnächst in Sachsen-Anhalt und Thüringen von der evangelischen Kirche gesegnet werden. Für einen entsprechenden Beschluss (PDF) stimmte am Samstag die Synode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) in Erfurt.
Der Diskriminierung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die "unvereinbar mit dem christlichen Menschenbild" sei, solle innerkirchlich und gesellschaftlich entgegengetreten werden, so der Beschluss.
Mit der Segnung für Lebenspartner wolle die Kirche würdigen, dass die Partner füreinander und auch für Kinder Verantwortung übernehmen, sagte ein Kirchensprecher. Gemeinden könnten aber "mit Verweis auf das Zeugnis der Schrift" eine Segnung aus Gewissensgründen ablehnen. (nb)
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- 25.11.2012, 17:07h
- Die Segnung der Homo-Paare in Wittenberg... Sehr symbolisch,- auch wenn man ein Atheist ist: Geschichte ist nie zu ignorieren.
- Direktlink »
- 25.11.2012, 17:46h
- wow. nur elf jahre nach der einführung eines halbherzigen eheabklatsches im deutschen recht ringen sich ein paar weitere kirchenhansel dazu durch, einen noch halbherzigeren eheabklatsch auch in ihren kirchen einzuführen. natürlich nur, wenn die homos ganz lieb bitten und sich nicht doch irgendein kirchenvorstand irgendwie unwohl damit fühlt - dann wird ihnen trotzdem die tür vor der nase zugeknallt.
die überschrift hätte auch heißen können: "kirchen immer noch gegen gleichbehandlung".
PS: und jetzt, timmilein, wirf bitte deine üblichen texbausteine ab (böse atheisten können die tollen erfolgen der ekd nicht ertragen usw. usw.) und hänge am besten gleich noch die aktuelle liste deiner lieblingssekten an.
oder überrasch uns und schreib mal irgendwas, was erkennen lässt, dass du einen platz am tisch noch von krümeln am boden unterscheiden kannst. - Direktlink »
- 25.11.2012, 18:14h
- Ein sehr schönes Ergebnis aus Erfurt.



Damit hat nunmehr die ELFTE von ZWANZIG Landeskirchen in der EKD kirchenrechtlich die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ermöglicht und damit die Mehrheit der Landeskirchenleitungen.


In den lutherischen, unierten und reformierten Landeskirchen gelten homosexuelle Handlungen im Unterschied zum katholischen Katechismus nicht als sündhaft.
Homosexuelle Paare werden ethisch und theologisch anerkannt und befüwortet.
Darüberhinaus können sie nunmehr in 11 von 20 Landeskirchen in der EKD einen öffentlichen Segnungsgottesdienst mit Anwesenheit von Freunden, Eltern und Verwandten erhalten.


--> Einschränkend nur ist hinzuzufügen, dass jeweils vor Ort der jeweilige Pfarrer/Pfarrerin zustimmen muss sowie die Gemeindeleitung.
ABER zumindest seitens der Kirchenleitung wird diese theologische und ethische Anerkennung offiziell befüwortet und unterstützt.
Also wer in Thüringen und in Sachsen-Anhalt zum Standesamt geht, der kann auch als Paar nunmehr in diesen beiden Bundesländern in den evangelischen Landeskirchen einen öffentlichen Segnungsgottesdienst erhalten. - Direktlink »
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