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  • 03. Dezember 2012 6 1 Min.

Das Bundes­verfassungs­gericht muss entscheiden, ob das Verbot der Zweitadoption verfassungswidrig ist

Das Bundes­verfassungs­gericht wird Mitte Dezember in mündlicher Verhandlung über die Aufhebung des Verbots der Zweitadoption (sukzessive Adoption) für eingetragene Lebenspartner beraten.

Am 18. Dezember nimmt sich Karlsruhe damit der Verfassungsbeschwerde einer Frau an, die sich verpartnert hatte und das Adoptivkind ihrer Lebenspartnerin mitadoptieren wollte. Derzeit dürfen Schwule und Lesben aber nur das leibliche Kind des eingetragenen Lebenspartners adoptieren (Stiefkindadoption), aber kein bereits adoptiertes Kind. Nach deutschem Recht ist die Adoption nur Einzelpersonen oder Eheleuten gestattet, nicht aber eingetragenen Lebenspartnern.

Der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck glaubt, dass die Bundes­regierung in diesem Fall ihre nächste Niederlage vor Gericht hinnehmen könnte: "Beim gemeinsamen Adoptionsrecht von Lebenspartnerschaften geht es allein um das Kindeswohl und dem steht das geltende Recht entgegen. Deshalb könnte dieses Verfahren mit der nächsten Klatsche für die Bundes­regierung enden". Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Regierung gehe es nicht ums Kindeswohl,"sondern um Diskriminierung aus populistischen Gründen", so Beck. Derzeit lehnt die Union als einzige Fraktion im Bundestag eine Gleich­behandlung von eingetragenen Lebenspartnern und (heterosexuellen) Eheleuten ab. (dk/pm)

-w-

#1 Herbert GAnonym
  • 03.12.2012, 13:43h
  • *"Derzeit lehnt die Union als einzige Fraktion im Bundestag eine Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und (heterosexuellen) Eheleuten ab."*

    Na ja, so ganz stimmt das nicht. Es ist auch die FDP-Fraktion, die sich der Gleichstellung verwehrt.

    Die FDP-Mutterpartei hat zwar in ihren Parteitags-Beschlüssen die Weichen für eine Gleichstellung gestellt, aber die FDP-Fraktion im Bundestag stimmt konsequent gegen jede weitere Form der Gleichstellung, selbst wenn die Vorschläge aus ihrem eigenen Ministerium (BMJ) kommen.

    Und kommt mir bitte nicht mit Fraktions- und Koalitionszwang und so... Im Grundgesetz, auf das wir Homos uns seit 2001 erfolgreich berufen, steht davon nichts, allerdings gibt's einen vernachlässigten Passus (Art. 38) zum Thema Gewissensfreiheit bei Abgeordneten.
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#2 Sveni-MausiAnonym
#3 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 03.12.2012, 14:38h
  • Die Verfassungsbeschwerde der Frau kommt durch und für die Koalition bedeutet das eine weitere deutliche Niederlage!
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