Kundgebung für Homo-Rechte in der Hauptstadt Bogota (2010) (Bild: Rei Ayanami en Tokyotres / flickr / by 2.0)
Am Dienstag hat der kolumbianische Senat die erste Hürde zur Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben genommen: Der Verfassungsausschuss votierte mit zehn gegen fünf Stimmen für die Gleichstellung.
Zugestimmt haben liberale, sozialdemokratische und grüne Senatoren, abgelehnt wurde der Antrag von konservativen Parlamentariern. Von der regierenden rechtsliberalen Sozialen Partei der nationalen Einheit votierten drei Senatoren für die Ehe-Öffnung, zwei waren dagegen. Nun muss der Gesetzentwurf im Plenum des Senats beraten werden. Ein Termin für eine Abstimmung ist aber noch nicht angesetzt, berichtet die Nachrichtenagentur AP.
Die Anerkennung von Homo-Paaren ist im vergangenen Jahr vom Verfassungsgerichtshof in Kolumbien angeordnet worden (queer.de berichtete). Es gab dem Parlament bis Juli 2013 Zeit, um diese Vorgaben in ein Gesetz zu gießen. Dabei muss der Staat nicht die Ehe für Schwule und Lesben öffnen, sondern kann auch eingetragene Partnerschaften einführen – diese dürfen aber Schwule und Lesben in keinem Punkt benachteiligen, da dies gegen das in der Verfassung festgeschriebene Diskriminierungsverbot verstoßen würde. Sollte der Kongress bis zum Stichtag keine Regelung beschlossen haben, können Homo-Paare ihre Verbindung bei Notaren registrieren lassen.
Senator Armando Benedetti von den Rechtsliberalen hatte den Antrag eingebracht. Er erklärte nach der Abstimmung: "Alle Rechte auf gleichgeschlechtliche Paare zu übertragen wird uns von der Verfassung vorgegeben". Er stehe dafür ein, dass keine Minderheit im Land marginalisiert werden dürfe.
Konservative fordern Volksentscheid
Dagegen lehnt der konservative Senator Hernán Andrade die Gleichbehandlung "als Diktatur der Minderheit" ab, weil Umfragen zufolge die Mehrheit des Volkes keine Homo-Ehe unterstützt: "Wir machen ein Gesetz, dem nur 26 Prozent zustimmen. Die Mehrheit muss dabei ruhig sein." Andrade forderte einen Volksentscheid über die Ehe-Öffnung.
Das Verfassungsgericht hat bereits 2009 festgelegt, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht gegenüber heterosexuellen Paaren diskriminiert werden dürfen (queer.de berichtete). Deshalb stehen Schwulen und Lesben in "nichtehelichen Lebensgemeinschaften" (uniónes de hecho) bereits jetzt praktisch die gleichen Rechte wie Eheleuten zu. Diese Lebensgemeinschaften werden automatisch anerkannt, wenn ein Paar zwei Jahre lang zusammengelebt hat. Die Eintragung der Partnerschaft gibt es allerdings nicht. (dk)