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- 06. Dezember 2012 2 Min.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Bild: Wiki Commons / Anders Gardebring / CC-BY-SA-3.0)
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden, dass Lebenspartnern von Beamten die Beihilfe in Krankheitsfällen zusteht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem Gerichtshof drei Fälle vorgelegt mit der Frage, ob die Beihilfen als "Arbeitsentgelt" im Sinne der Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG zu werten seien.
Damit hätten verpartnerte Beamte die Beihilfe ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie am 03. Dezember 2003 erhalten müssen. "Eigentlich war das schon lange klar, aber deutsche Verwaltungsgerichte und die Diskriminierungskoalition haben sich bisher geweigert, das umzusetzen", kritisiert Manfred Bruns vom LSVD. Auch die Vorlage an den Gerichthof sei überflüssig gewesen und "wohl nur geschehen, um die Gleichstellung hinauszuzögern", so Bruns.
Bruns kritisiert zudem eine "Verzögerungstaktik" der Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie im Juni dieses Jahres verurteilt, beim Familienzuschlag verpartnerte Beamte rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 01. August 2001 mit Ehegatten gleichzustellen (queer.de berichtete). "Das will die Koalition mit einem Gesetz umsetzen, dessen Verabschiedung sich nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums bis zum Herbst nächsten Jahres hinziehen wird", so Bruns.
Berlin lässt warten
Die Bundesregierung hatte die Gleichstellung beim Familienzuschlag für Bundesbeamte im letzten Jahr vollzogen, allerdings mit einer Rückwirkung zum 1. September 2009. Ein Beamter hatte in Karlsruhe für eine Gleichstellung zum 3. Dezember 2003 geklagt, mit Hinblick auf die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, und sogar eine Gleichstellung zum 1. August 2001 bekommen. Karlsruhe reichte dazu bereits der Gleichberechtigungsartikel 3 des Grundgesetzes.
Innerhalb weniger Tage entschieden gar beide Senate des Bundesverfassungsgerichts für eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft in verschiedenen Bereichen aufgrund Artikel 3 des Grundgesetzes. Das Urteil zum Familienzuschlag forderte die Bundesregierung zum Handeln auf, geschehen ist bisher nichts.
Dabei könnte die rückwirkende Gleichstellung beim Familienzuschlag per Verwaltungsanweisung geschehen, kritisiert Bruns. "Aber das lehnt das Bundesinnenministerium ab." Der LSVD habe im November das Bundesinnenministerium und die FDP gebeten, sich wenigstens in diesem Punkt für die Gleichstellung einzusetzen. Unsere Schreiben sind bisher nicht beantwortet worden."
Der LSVD rät Paaren beim Familienzuschlag zu einer Klage (Details hier). Der Europäische Gerichtshof hatte schon 2011 in einer Entscheidung zu Rentenansprüchen eines Verwaltungsangestellten und 2008 in der Frage der Hinterbliebenenrente eine Gleichbehandlung von schwulen und lesbischen Paaren angemahnt. (nb)














