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  • 07. Dezember 2012 10 2 Min.

Carsten S. war Bankangestellter und arbeitete auch in einer Schwulensauna

Das Landgericht Berlin hat am Freitag eine milde Strafe für die Tötung des Saunamitarbeiters Carsten S. verhängt: Der Angeklagte muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert, während die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe plädierte. Die Richter erkannten bei der Tat keinen Tötungsvorsatz und verurteilten Michael S. deshalb wegen Körper­ver­letzung mit Todesfolge.

Der 37-jährige Carsten S. hatte Anfang Januar diesen Jahres seinen Thekendienst im schwulen Badehaus "Boiler" beendet und traf anschließend den 44-jährigen Michael S. zu einem Sex-Date in dessen Wohnung in der Markgrafenstraße in Marienfeld. Die beiden Männer hatten sich über Gayromeo kennengelernt. Bei einer S&M-Session hat Michael S. das Opfer mit Armen und Beinen an seinem Bettgestell gefesselt und ihm mit mehreren Lagen Paketband Mund und Nase verklebt.

Die Verteidigung sprach von einem Unfall. So sei durch Chat-Protokolle nachgewiesen, dass der Angeklagte bereits mit mehreren anderen Männern S&M-Sex hatte, ohne dass es zu Zwischenfällen gekommen sei. Zudem habe Carsten S. von seiner Todessehnsucht gesprochen und sei, so die Verteidigung, an seinem Tod mitschuldig. Der Angeklagte habe auch versucht, den leblosen Carsten S. zu reanimieren. Beide Männer seien unter Drogeneinfluss gestanden.

Leiche zerstückelt

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer dagegen erklärt, dass der Kopf des Opfers so eingewickelt gewesen wäre, dass keine reelle Chance bestanden habe, Carsten S. wieder zu befreien. Außerdem habe der Täter keinen Rettungswagen gerufen, sondern die Leiche zerstückelt, Körperteile abgekocht und diese in Paketen in seiner Wohnung versteckt. Bei der Festnahme habe er zudem davon gesprochen, den Partner "umgebracht" zu haben.

Polizisten verhafteten den Angeklagten drei Wochen nach der Tat in seiner Wohnung. Michael S. versuchte damals, sich mit einem Messer das Leben zu nehmen. (dk)

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 07.12.2012, 17:37h
  • Ist es beim S/M-Sex nicht üblich, daß beide Partner ein Codewort ausmachen, damit nichts Schlimmes passiert?
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#2 SchwTAAnonym
  • 07.12.2012, 17:55h
  • WAAAS, er hat den Toten zerstückelt und abgekocht?? 'Mal von dem "Unfall" beim SM gaaanz abgesehen, aber wie muss es in einem Kerl aussehen, der nach dem Unfall Fritze Haarmann spielt? Wie wäre es mit nachträglicher Sicherheitsverwahrung, Psychotherapie und ggf. Einweisung in die Geschlossene??
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#3 Thorsten1
  • 07.12.2012, 17:57hBerlin
  • "Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer dagegen erklärt, dass der Kopf des Opfers so eingewickelt gewesen wäre, dass keine reelle Chance bestanden habe, Carsten S. wieder zu befreien."

    Offensichtlich hat die Staatsanwältin noch nie etwas von Mummification gehört....
    Es bleibt aber dabei: Bondage sieht harmlos ist, kann aber extrem gefährlich sein, gerade dann, wenn der Aktive unerfahren ist oder unter Drogen/Alkohol steht.
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