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Trotz des Widerstandes von Kurt Beck
Rheinland-Pfalz will Opfer des Paragrafen 175 rehabilitieren
- 10. Dezember 2012 2 Min.

Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hat sich erst vor zwei Monaten gegen die Rehabilitierung ausgesprochen
In dieser Woche wird sich der rheinland-pfälzischen Landtag mit der Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175 beschäftigen, obwohl sich Noch-Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) dagegen ausgesprochen hat.
Die rot-grünen Landesregierung will sich in ihrem gemeinsamen Antrag für die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen bis 1994 entschuldigen. "Die betroffenen Menschen wurden hierdurch in ihrer Menschenwürde, in ihren Menschenrechten und in ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz empfindlich beeinträchtigt", heißt es darin. Zudem begrüßt der Antrag die Entschließung des Bundesrates vom 12. Oktober, in dem die Länderkammer die Bundesregierung auffordert, Opfer der Schwulenverfolgung in der Bundesrepublik und der DDR zu rehabilitieren. Rheinland-Pfalz will zudem die Bemühungen unterstützen, die Opfer durch die Errichtung eines Fonds zu entschädigen.
Beim jetzt erreichten Kompromiss konnten sich die Grünen weitgehend durchsetzen. Vor zwei Monaten hatte Ministerpräsident Beck noch die Aufhebung der Urteile abgelehnt (queer.de berichtete). Wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betrachtet er die Verfolgung von Schwulen zwar aus heutiger Sicht als Verletzung der Menschenwürde. Allerdings seien die Urteile nach demokratischen Regeln zustande gekommen und könnten nicht willkürlich von der Politik verändert werden. Beck hat bereits angekündigt, sein Amt als Ministerpräsident kommenden Monat an seine Nachfolgerin Malu Dreyer abzugeben.
Historische Aufarbeitung nötig

Pia Schellhammer (Grüne)
"Das Ende der Kriminalisierung von Homosexuellen ist eine Aufgabe, welche seit über 40 Jahren andauert", erklärte Pia Schellhammer, die queerpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag. "Das bedeutet auch, dass die erlittenen Schicksale historisch aufgearbeitet werden müssen. Entschuldigung, Rehabilitierung und Aufarbeitung sind ein Meilenstein für Rheinland-Pfalz und ein Zeichen grüner Queerpolitik".
Der Paragraf 175 galt in der Bundesrepublik in der von den Nazis verschärften Form noch bis 1969. Männlichen Homosexuellen drohten Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. In den 50er Jahren ist das Gesetz sogar vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden, da Homosexualität den "sittlichen Anschauungen des Volkes" entgegenlaufe. Der Paragraf wurde erst Ende der 60er Jahre von der Großen Koalition entschärft und 1994 restlos abgeschafft. In der DDR stand männliche Homosexualität bis 1968 unter Strafe, gleichgeschlechtlicher Sex mit Jugendlichen konnte noch bis 1989 bestraft werden, unter dem neuen Paragrafen 151 erstmals auch unter Frauen. (dk)














