In ugandischen Medien wird unverblümt gegen Schwule und Lesben gehetzt: In dieser Zeitung werden Homosexuelle geoutet, darunter steht die Aufforderung: "Hängt sie"
Ein Gericht in Augsburg hat die Homosexualität einer Uganderin nicht anerkannt und will die Frau deshalb in ihr Heimatland abschieben. Die Lesbenberatungsstelle nennt den Vorfall "absurd und menschenverachtend".
Weder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch das Augsburger Verwaltungsgericht hat der 21-jährigen Fara (Name geändert) geglaubt, dass sie als Lesbe in Uganda verfolgt wird. Ihr Antrag auf Asyl wurde daher abgelehnt. Die Behörde und der Richter glauben, dass Fara nur ihre Homosexualität vortäusche, um in Deutschland bleiben zu dürfen. Wegen eines Fehlers in der Urteilsbegründung will die Rechtsanwältin der Uganderin gegen das Urteil vorgehen.
Fara ist vor gut einem Jahr von Uganda nach Deutschland geflohen. Im Gespräch mit queer.de zeigte sie sich am Dienstag eingeschüchtert: Mit leiser Stimme berichtete sie von Überfällen und Einschüchterungen in ihrem Heimatland. Sie gab an, dass sie Angst habe, dass bei ihrer Rückkehr Gefängnis oder Schlimmeres auf sie warte. Außerdem würde sie ihre große Liebe verlieren: Sie habe sich in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Nähe von Augsburg in ihre 38-jährige Landsfrau Hamida verliebt, die noch auf einen Gerichtstermin zur Anerkennung ihres Asylantrags wartet. "Ich liebe sie, sie ist wirklich wundervoll", so Hamida. Ihrer Aussage glaubte das Verwaltungsgericht allerdings nicht.
Lesbenberatungsstelle: Kein Zweifel an lesbischer Identität
"Es ist absurd und menschenverachtend, dass den beiden Frauen nicht geglaubt wird", erklärte Rita Braaz von der Münchener Lesbenberatungsstelle LeTRa. "Wir betreuen und unterstützen beide Lesben seit Monaten psychosozial und haben keinerlei Zweifel an der lesbischen Identität unserer Klientinnen geschweige denn an ihrer Liebesgeschichte".
Auch der bayerische Flüchtlingsrat setzt sich für die beiden Frauen ein: "Es ist absolut zynisch, wenn die Bundesrepublik einerseits die Einführung des Anti-Homosexuellen-Gesetzes verurteilt und andererseits den beiden betroffenen Frauen nicht geglaubt wird und sie durch die Abschiebung der Gefahr weiterer Verfolgung und sogar Inhaftierung ausgesetzt werden", erklärte Flüchtlingsrats-Sprecherin Agnes Andrae. "Die beiden Frauen müssen in Deutschland, wo sie gefahrlos lesbisch sein und ihre Liebe leben dürfen, als Flüchtlinge anerkannt werden".
In Uganda drohen Lesben sieben Jahre Haft, Schwule können sogar zu lebenslänglicher Haftstrafe verurteilt werden. Dennoch beschäftigt sich das Parlament derzeit damit, die Gesetze noch zu verschärfen: Parlamentspräsidentin Rebecca Kadaga kündigte an, als "Weihnachtsgeschenk" für Christen ein härteres Gesetz zu beschließen. So soll etwa auch "Werbung" für Homosexualität mit langjährigen Haftstrafen geahndet werden (queer.de berichtete). Wegen der homofeindlichen Bestrebungen hat Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) Budgethilfen für Uganda ausgesetzt (queer.de berichtete). (dk)