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  • 14. Dezember 2012 20 2 Min.

Für Rechtsanwalt Helmut Graupner ist die Anklage eine "schwere Menschenrechtsverletzung"
Foto: Sebastian Baryli / flickr / cc by 2.0

Wegen "Oralverkehr ohne Ejakulation" muss sich ein HIV-positiver Mann in Wien vor dem Straflandesgericht verantworten.

In Wien steht am kommenden Montag ein HIV-positiver Mann vor dem Strafrichter, obwohl er die vom österreichischen Gesundheitsministerium und den staatlich finanzierten Aids-Hilfen propagierten Safer-Sex-Regeln eingehalten hat. Vorgeworfen wird ihm von der Staatsanwaltschaft "Oralverkehr ohne Ejakulation".

Die Anklage gründet auf § 178 Strafgesetzbuch ("Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten"). Nach diesem österreichischen Paragrafen wurden in den vergangenen zwanzig Jahren sogar Personen verurteilt, die Sex mit Kondom hatten. Erst 1997 stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass Geschlechtsverkehr mit Präservativ nicht strafbar ist. Im Jahr 2003 bedurfte es eines mehrjährigen Wiederaufnahmeverfahrens, bis das Oberlandesgericht Graz die Verurteilung eines Mannes für Oralsex ohne Ejakulation aufgehoben hat. Bereits damals hatte FPÖ-Gesundheitsminister Herbert Haupt festgehalten, "dass die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung HIV-positiver Menschen für sexuelle Kontakte mit HIV-negativen Menschen trotz Befolgung der Verhaltensempfehlungen der Gesundheitsbehörden und der Aids-Hilfen dem Anliegen einer effektiven HIV- und Aids-Prävention zuwiderlaufen".

SPÖ-Abgeordnete: Justizpolitik konterkariert Gesundheitspolitik


Für die SPÖ-Nationalratsabgeordnete Petra Bayr ist die Anklage ein "großes Problem"

Dennoch verurteilte das Landesgericht Feldkirch erst im März dieses Jahren einen 17-jährigen HIV-Positiven zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten, weil er ungeschützten Oralverkehr an sich vornehmen ließ – wie in dem aktuellen Fall aus Wien ohne Ejakulation (queer.de berichtete) .

"Es darf nicht sein, dass HIV-Positive vom Staat dafür kriminalisiert werden, dass sie sich an eben die Verhaltensregeln desselben Staates halten", kritisierte der Rechtsanwalt des Wiener Angeklagten, Dr. Helmut Graupner: "Das stellt nicht nur eine schwere Menschenrechtsverletzung dar, sondern vor allem auch eine eklatante Gefährdung der Volksgesundheit".

In den Fall schaltete sich auch die SPÖ-Nationalratsabgeordnete Petra Bayr ein. "Es ist aus gesundheitspolitischer und Aids-präventiver Sicht ein großes Problem, dass die Gesundheitspolitik eine Verhaltensweise propagiert, die dazu angetan ist, die Übertragung von HIV zu minimieren, und die Justizpolitik diese Botschaft mit Anzeigen gegen Menschen, die sich an eben jene Regeln halten, konterkariert", kritisierte Bayr in einer Schriftlichen Anfrage an die österreichische Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP).

Die Verhandlung findet am Montag, 17. Dezember 2012 in Saal 307 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, Wickenburggasse 22, 1080 Wien, statt. Die Sitzung ist öffentlich. (cw)

-w-

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 14.12.2012, 09:21h
  • Die Anklage ist ein Witz! Hier kann es nämlich nur ein Urteil geben: Freispruch! Das zeigt wieder mal, daß man die Justiz in Piefkeland überhaupt nicht Ernst nehmen kann. Sollte der Mann dennoch eine Strafe aufgebrummt bekommen, sollte er vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gehen, da wird man der piefigen Justiz nämlcih einen vor den Latz knallen!
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#2 SchützenmannAnonym
#3 Gleiche RechteAnonym
  • 14.12.2012, 10:14h
  • Für diese Strafverfolgung fällt mir hier nur die Bezeichnung "schizophren" ein und ich gebe der SPÖ-Abgeordneten Bayr in ihrer Einschätzung recht.

    Das Problem bei schizophrenem Verhalten - in diesem Falle durch Gericht und Ermittlungsbehörden - ist ja, dass die Schizophrenen sich selbst für "normal" und alle anderen für "verrückt" halten. Also wird man dort wohl vergeblich auf Einsicht hoffen; das bedeutet dann auch es ist notwendig den Skandal solange immer wieder öffentlich zu machen machen, bis eingelenkt wird.

    Gute Besserung da "unten" in Österreich!
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