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- 15. Oktober 2004 1 Min.
Kapstadt Ein schwules Paar aus Südafrika hat die Fluggesellschaft British Airways wegen Diskriminierung auf 260.000 US-Dollar Schadenersatz verklagt. Am Anfang der komplexen Geschichte hatten zwei Flugbegleiter das Paar auf der Strecke Kapstadt-London ermahnt, sich nicht erneut zu küssen, da dies andere Passagiere "beleidigen" könne. Wenig später habe sich auch der Chefsteward mit dem Anliegen an sie gewandt, so der Kläger Neal Potgieter. Darauf seien beide so verärgert gewesen, dass sie sich geweigert hätten, bei der Landung die Sitzgurte anzulegen. Die Crew des Flugzeugs alarmierte darauf die Behörden über sich den Anweisungen widersetzende Passagiere. Potgieter und sein nicht öffentlich benannter Partner kamen dafür für drei Tage in Untersuchungshaft und wurden zu einer Strafe wegen des Nicht-Anlegens des Gurtes verurteilt. Vor Gericht in Kapstadt macht Potgieter nun Schadenersatz für emotionalen Stress und geschäftliche Verluste, die ihm durch die Haft entstanden seien, geltend. British Airways lehnt die Argumentation Potgieters ab, wonach die Verfassung Südafriks mit ihrem Diskriminierungsschutz für Lesben und Schwule auch an Bord eines Fluges gelte. Die Warschau-Konvention aus dem Jahr 1929 sehe zudem nur Schadenersatz vor, wenn jemand körperlich verletzt werde. Das Gericht hat inzwischen eine Verhandlung angesetzt - trotz des Widerspruches von British Airways. (nb)














