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Ex-Gay-Aktivist Scott Lively
Homo-Hasser wegen "Verbrechens gegen die Menschlichkeit" vor Gericht
- 08. Januar 2013 2 Min.

Scott Lively setzt sich in den USA und im Ausland für die Einschränkung von Homo-Rechten ein - er argumentiert, dass Homosexuelle "geheilt" werden können.
Der evangelikale Pfarrer Scott Lively muss sich wegen seiner Unterstützung der Verfolgung und Hinrichtung von Schwulen und Lesben in Uganda vor einem US-Gericht verantworten – am Montag beantragten Livelys Anwälte die Abweisung der Klage.
Lively ist von der Gruppe "Sexual Minorities Uganda" angezeigt worden, weil er Teil einer Verschwörung gewesen sei, die Grundrechte von Schwulen und Lesben in Uganda einzuschränken. Ein Bundesgericht in Springfield (US-Bundesstaat Massachusetts) hat am Montag die erste Anhörung gehalten. Die Kläger berufen sich auf das "Gesetz zur Regelung von ausländischen Ansprüchen", das bereits 1789 kurz nach Gründung der USA erlassen wurde. Es besagt, dass US-Gerichte zivilrechtlich auch Straftaten verfolgen dürfen, die außerhalb der Vereinigten Staaten begangen wurden.
In der Klage argumentieren die schwul-lesbischen Aktivisten, dass sich Lively "mit religiösen und politischen Anführern in Uganda verschworen hat, um eine antihomosexuelle Hysterie zu erzeugen". Das sei ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". So gebe es in Uganda seit Jahren eine Kampagne, in der davor gewarnt wird, dass Homosexuelle afrikanische Kinder verführen wollten (queer.de berichtete), die insbesondere auf Lively zurückgehe. 2009 wurde mit seiner Unterstützung ein Gesetzentwurf ins ugandische Parlament eingebracht, in dem die Todesstrafe für "schwere Homosexualität" vorgesehen ist (queer.de berichtete). Nach internationalem Druck ist das Gesetz bislang noch nicht verabschiedet worden. Allerdings drohen bereits heute Schwulen und Lesben langjährige Haftstrafen.
Freie Meinungsäußerung versus Diskriminierungsschutz
Bundesrichter Michael Ponsor muss nun zwischen Livelys Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht der Kläger auf Diskriminierungsschutz abwägen, die beide in der US-Verfassung verankert sind. Der Richter sagte zwar, dass die von Livelys Anwälten geforderte sofortige Abweisung des Verfahrens nur in besonderen Fällen erlaubt sei. Ponsor äußerte aber Zweifel, ob die Kläger ihre Vorwürfe beweisen können. Sie müssten "mehr konkrete Beispiele des Fehlverhaltens zeigen, um die Fortführung der Klage zu rechtfertigen". Der christliche Aktivist argumentierte, dass er nur am "friedlichen gesellschaftlichen Diskurs" teilnehme, der von der Redefreiheit garantiert werde. Noch ist unklar, wann der Prozess fortgeführt wird.
Scott Lively steht der christlichen Gruppe "Abiding Truth Ministries" vor, die vom "Southern Poverty Law Center" als "Hass-Gruppe" eingestuft wird. Lively ist auch Autor des Sachbuches "Das rosa Hakenkreuz: Homosexualität und die Nazis". Darin argumentiert er, dass die NSDAP nur so brutal vorgegangen ist, weil in der Partei so viele unmoralische Schwule aktiv gewesen seien. Heutzutage seien Homosexuelle verantwortlich "für den moralischen Niedergangs Amerikas", so Lively auf seiner Website. (dk)
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