Homo-Paare dürfen in Österreich Trauzeugen mitbringen, müssen aber weiter dort heiraten, wo andere ihre Führerscheine abholen. (Bild: Grüne Wien)
Das österreichische Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften ist teilweise verfassungswidrig: So muss Homo-Paaren das Ja-Wort erlaubt sein, ebenso müssen Trauzeugen zugelassen werden.
Der Verfassungsgerichtshof in Wien hat am Freitag bekannt gegeben, dass Teile des Gesetzes zu Eingetragenen Partnerschaften falsch interpretiert wurden oder verfassungswidrig seien. So müsse Homo-Paaren eine ähnliche Zeremonie wie heterosexuellen Heiratswilligen zugebilligt werden. Konkret müssen Lebenspartner sich gegenseitig das Ja-Wort geben dürfen, was bisher nicht vorgesehen war. Auch das Verbot von Trauzeugen könne nicht bestehen bleiben. Die Behörden müssten zwei Begleitpersonen eine "besondere Stellung" einräumen, wenn das Paar dies wünscht.
Zudem beauftragten die österreichischen Höchstrichter den Gesetzgeber, das Verbot der Trauung außerhalb der Amtsräume aufzuheben. Derzeit dürfen sich Homo-Paare nur in Bezirksverwaltungsbehörden verpartnern, in denen gewöhnlich Gewerbebewilligungen oder Führerscheine ausgegeben werden. Das sei mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar, so die Richter.
"Schlechtestes Partnerschaftsgesetz Europas"
Die Große Koalition aus sozialdemokratischer SPÖ und konservativer ÖVP hatte das Partnerschaftsgesetz 2009 beschlossen (queer.de berichtete). Auf Wunsch der ÖVP erhielten Homo-Paare deutlich weniger Rechte als heterosexuelle Ehepaare, aber wie in Deutschland praktisch alle Pflichten. Die Volkspartei legte vor allem Wert darauf, dass die schwul-lesbische Verpartnerung wie ein Verwaltungsakt abläuft und nicht wie eine feierliche heterosexuelle Eheschließung. Die Homo-Gruppe Rechtskomitee Lambda (RKL) bezeichnete damals den Kompromiss als "das schlechteste Partnerschaftsgesetz Europas".
Mehrere diskriminierende Regelungen wurden inzwischen von den Höchstrichtern aufgehoben, etwa das Verbot für verpartnerte Schwule und Lesben, bei einem Doppelnamen einen Bindestrich zu führen. Allerdings bestätigte der Verfassungsgerichtshof erst vor zwei Monaten das Verbot für Schwule und Lesben, ihre Partnerschaft auf dem Standesamt registrieren zu dürfen (queer.de berichtete). (dk)
Lief eine politisch erwünschte Gesetzesbestimmung Gefahr, vom VfGH meist wegen Verstoßes gegen das grundsätzliche Gleichheitsgebot der Verfassung aufgehoben zu werden, beschloss die Große Koalition häufig Bestimmungen im Verfassungsrang. Damit konnte man die Prüfung dieser Bestimmung durch den VfGH verhindern.