8 Kommentare
- 23.01.2013, 17:16h
- Grün-Rot ist seit fast zwei Jahren an der Macht. Da fragt man sich zurecht: warum hat man denn nicht schon mit der Aufarbeitung angefangen?
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- 25.01.2013, 15:18h
- Die Verfolgung ging ja nach dem Krieg weiter. Der unselige Paragraph 175 wurde in seiner Nazi-Verschärfung weiter von der bundesrepublikanischen
Justiz und Polizei angewandt - selbst als ab 1962 auch von der CDU die teilweise Abschaffung (ab 1969 im Gesetz) ins Auge gefasst wurde. Es handelte sich dabei nicht um Einzelfälle, sondern um überraschend hohe
Fallzahlen.
In dieser Sache sollte in BW auch etwas unternommen werden. - |
- 25.01.2013, 17:54hHannover
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???
Die CDU ??? 1962 ???
Da war GAR NICHTS..
Es war Gutav Heinemann als SPD-Justizminister innerhalb der ersten großen Koalition, der GEGEN DEN WIDERSTAND des Kanzler´s Kiesinger akribisch eine Strafrechtsreform ab 1966 vorbereitete, die dann kurz vor Ende der Koalition 1969 verabschiedet wurde..
Entgegen Kanzler Kiesinger wollte Heinemann den § 175 ersatzlos streichen, mit der Begründung, das Mann vor dem Hintergrund des Gleichheitsgebotes des Grundgesetzes Männer nicht für etwas einsperren kann, wofür es für Frauen nicht einmal einen Strafvorwurf gäbe..
Aufgrund großer Widerstände aus der CDU/CSU-Fraktion und der Oppositionellen FDP ließ sich Heinemann schlußendlich auf die Straffreiheit für Erwachsene ein..
Zeitgleich war der § 175 in der DDR bereits ab 1957 durch ein Urteil des obersten Gerichtes Berlin faktisch Gegenstandslos, und wurde 1968, als die DDR sich ein eigenes Strafgesetzbuch gab, durch den geschlechtsneutralen § 151 abgelöst, der die Straffreiheit ab 18 vorsah, da in diesem Alter in der DDR die Volljährigkeit eintrat.. - |
- 25.01.2013, 20:35h
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"Aufgrund großer Widerstände aus der CDU/CSU-Fraktion und der Oppositionellen FDP ließ sich Heinemann schlußendlich auf die Straffreiheit für Erwachsene ein.."
NIcht nur das. Das waren wohl auch diesselben Leute, die damals meinten, dass der Holocaust ja verjährt sei, da Mord ja nach 20 Jahren verjähren würde, und die sich deshalb gegen die Aufarbeitung wehrten um die Gesetze nicht anzupassen.
Das ist heute unfassbar. - |
- 27.01.2013, 16:04h
- Meines Wissens gab es einen Gesetzesentwurf 1962, der im Justizauschuss diskutiert wurde und eine irgendwie geartete Änderung war abzusehen, obwohl
es noch bis 1969 dauern sollte.
Noch 1967 wurden in meiner Heimatstadt in BW eine größere Zahl von Schwulen von Polizei und Gericht
wegen Verstoß gegen den & 175 in die Mangel genommen. Dabei wurde mir die Äußerung eines Richters zugetragen - dem im Familienkreis Vorhaltungen gemacht wurden - dass er selbst in
Bagatellfällen nach der ( noch) bestehenden Rechtslage
vorgehen müsse. - |
- 27.01.2013, 21:40hHannover
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Es gab viele Gesetzesentwürfe..
Von einem zur Reform oder Abschaffung des § 175 im jahre 1962 und dann noch von der CDU hab ich im Netz nichts gefunden..
Vielleicht wissen andere da mehr..
Aber etwas über die FDP und ihren "liberalen" Justizminister Thomas Dehler hab ich gefunden, was mich allerdings weiterhin sehr an der Möglichkeit einer Reform 1962 unter Adenauer als Kanzler und der FDP als Koalitionspatner zweifeln läßt..
Siehe :
www.stevenmilverton.com/2010/10/02/thomas-dehler-fdp-masnahm
en-gegen-homosexuelle-manner/
und :
www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=thomas%20dehler&s
ource=web&cd=1&cad=rja&sqi=2&ved=0CDAQFjAA&a
mp;url=http%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FThomas_Dehler&
amp;ei=XJAFUfO5K-iZ0QW-ooDgCA&usg=AFQjCNEa1jGWkwGPSuDhO4
ixshGkZLZmqQ&bvm=bv.41524429,d.d2k - |
- 27.01.2013, 23:01h
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Innerhalb der geplanten großen Strafrechtsreform, die schon in den 50er Jahren u.a. vom damaligen Justizminister Dehler (FDP) in der Adenauerregierung
favorisiert wurde, ging es um die Liberalisierung be-
stimmter Straftatsbestände,darunter etwa Unzucht mit Tieren, Ehebruch aber auch Unzucht mit Männern (§175a). 1962 gab es dann den besagten Gesetzesent-
wurf, der dann im Justizausschuss jahrelang vor sich hinschlummerte.
Die Möglichkeit einer Liberalisierung hinderten aber Polizei und Justiz nicht, Schwule weiterhin zu verfolgen und zu verurteilen. - |
Schwule sind als Opfergruppe des dritten Reichs immer noch nicht so anerkannt wie andere Opfergruppen. Viele wissen das nicht mal oder meinen, das sei weniger stark verfolgt worden.