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Regenbogenfamilie
Österreich: Kein Recht auf Pflegekinder
- 25. Januar 2013 2 Min.

Ein Adoptionsrecht ist Homo-Paaren in Österreich auch nicht gegeben
Der Verfassungsgerichtshof sieht keine Verletzung eines Menschenrechts darin, homosexuelle Paare als Pflegefamilien abzulehnen.
Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Pflegeelternschaft im Bundesland Niederösterreich nicht beanstandet.
Anders als beispielsweise in Wien, in der Steiermark, in Oberösterreich und in Tirol ist es in der Region Homo-Paaren nicht erlaubt, Pflegeeltern zu werden. Der Antrag des klagenden Paares wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die beiden Frauen nicht gemeinsam biologische Eltern eine Kindes sein könnten. Eine elternähnliche Beziehung zu einem Pflegekind sei daher ausgeschlossen.
Miriam Bock und Barbara Huber wollen nun vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen. Das Rechtskomitee LAMBDA ärgert sich besonders über den Fall, weil die Eignung der Frauen außer Frage stehe: "Die eine ist diplomierte Sozialpädagogin in der Kinder- und Jugendarbeit; die andere arbeitet seit über 15 Jahren als diplomierte Gesundheits- und Kinderkrankenschwester. Beide Frauen betreuen Kinder in Einrichtungen eben des Landes Niederösterreich, das sie von der Pflegeelternschaft ausschließt."
Vor dem Gerichtsweg hatte die Niederösterreichische Landesregierung die Berufung der Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten zurückgewiesen. "Der Ausschluss von der Pflegeelternschaft ist umso absurder und empörender, als das Land Niederösterreich andererseits gleichgeschlechtliche Familien als besonders förderungswürdig erachtet", kritisierte das RKL. Es unterstützt den Weg in die nächste Instanz. (nb/pm)













Absurder kann ein Urteil nicht daherkommen..
Wo ist denn dann die Staatliche Förderung wenn sie die Gerichte mit überholten Moralvorstellungen abschmettern ?
-tze-unglaublich..