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Gerichtsentscheidung
Österreich: Witwerrente auch für Homo-Paare
- 07. Februar 2013 1 Min.

(Bild: ralpe / flickr / by-sa 2.0)
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat festgestellt, dass verpartnerte Homo-Paare bei Rentenansprüchen gleich behandelt werden müsse wie heterosexuelle Ehepaare.
Die Richter haben die Pensionskassen Valida Pension AG und VBV Pensionskassen AG verurteilt, den Lebenspartner eines früheren Angestellten der Austria Tabak AG anzuerkennen. Im vorliegenden Fall wollte der Rentner sicher gehen, dass sein Partner im Falle seines Todes abgesichert ist. Auf seine Anfrage hin erklärten die Rentenkassen jedoch unmissverständlich, dass sie seinem Partner keine Witwerrente zahlen werden. Diese stünde nur überlebenden Ehegatten offen. Das Gericht erklärte jedoch, dass Lebenspartner gleichbehandelt werden müssen.
Damit folgt das österreichische Gericht der Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG, die Diskriminierung unter anderem aufgrund der sexuellen Orientierung untersagt. Bereits im Jahr 2008 hat der Europäische Gerichtshof im Falle eines Münchener Klägers entschieden, dass eine Benachteiligung von verpartnerten Beschäftigten bei der Hinterbliebenenrente gegen diese Richtlinie verstößt (queer.de berichtete).
"Es ist bemerkenswert, dass derart renommierte Unternehmen nicht nur gleichgeschlechtliche Paare offen diskriminieren sondern auch noch hartnäckig daran festhalten und sich sogar gegen den Gerichtshof der Europäischen Union stellen", sagte Helmut Graupner, der Präsident der Homo-Gruppe RKL und Rechtsanwalt des Klägers. "Und wieder einmal muss ein homosexuelles Paar den Gerichtsweg beschreiten, um seine fundamentalen Grundrechte durchzusetzen". (pm/dk)














