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Zweifel an eigener Rechtsprechung
Bundesfinanzhof gewährt Lebenspartnern vorläufiges Ehegattensplitting
- 14. Februar 2013 2 Min.

Der Bundesfinanzhof in München (Bild: Wiki Commons / AHert / CC-BY-SA-3.0)
Der Bundesfinanzhof hat sich in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung überraschend auf die Seite von schwulen und lesbischen Paaren gestellt. In dem Beschluss des dritten Senats vom 21. Dezember 2012 (Az.: III B 41/12) entschieden die Richter, dass Finanzämter verpartnerten Schwulen und Lesben vorläufig das Ehegattensplitting zugestehen müssen.
Bis das Bundesverfassungsgericht (vermutlich in diesem Jahr) zu der Frage urteilt, müssen die Finanzämter auf Antrag die Steuerklassen auf den Lohnsteuerkarten entsprechend ändern. Durch das Splitting verringert sich der monatliche Steuerbetrag, wenn die Partner unterschiedlich verdienen.
Das Urteil ist überraschend, da das Gericht im letzten Jahr noch einem schwulen Paar das Ehegattensplitting verweigert hatte (queer.de berichtete). Auch im neuen Urteil hält der Senat "an seiner Auffassung fest, dass die Beschränkung des Rechts auf Wahl der Zusammenveranlagung auf Ehegatten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist."
Warten auf Karlsruhe
Allerdings gebe es aufgrund vorliegender Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht und früherer Urteile aus Karlsruhe "ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit dieser Haltung. Da der Bundesfinanzhof in der Frage einem Paar bereits vorläufigen Rechtsschutz zugestanden habe, sei auch bei der vorläufigen Eintragung der Lohnsteuerklasse so zu verfahren.
Dem stehe das öffentliche Interesse nicht entgegen, da die Paare notfalls die zu wenig bezahlten Steuern nachträglich zahlen müssten. Zugleich entstünde den Paaren aber ein Nachteil, wenn sie volle Steuern zahlen würden und das Bundesverfassungsgericht für sie entscheiden würde, aber wie im Falle anderer Urteile zum Steuerrecht keine oder nur eine geringe Rückwirkung vorsehen würde. Der Finanzhof verweist dabei darauf, dass die Verfahren zum Ehegattensplitting beim Bundesverfassungsgericht seit sechs Jahren anhängig sind. (nb)
Links zum Thema:
» Akt. Tipps des LSVD zum Ehegattensplitting
» Das Urteil als PDF
» Kurz-Erläuterung des LSVD zum Urteil















Jettz können Lebenspartner nunmehr zu ihrem Finanzamt gehen und dort einen Antrag auf Änderung der Lohnsteuerklasse stellen und dabei das Urteil des Bundesfinanzhofes dort "auf den Tisch" legen.
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Schlimm nur finde ich, dass das Urteil in Karlsruhe bereits seit SECHS Jahren liegt, und dort bisher die Richter nicht entschieden haben.
Ich empfinde SECHS Jahre, bis ein Urteil endlich aus Karlsruhe kommt, als sehr, sehr lange.