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Opfer seit der Tat schwerbehindert

Mildes Urteil für Attacke auf Schwulen

  • 15. Februar 2013 66 2 Min.

Dennis Reske (r.) ist nach dem Angriff zu 70 Prozent schwerbehindert. Sein Lebenspartner Sven kümmert sich um ihn, wie hier nach der Verkündung des Urteils am Donnerstag. (Bild: Screenshot WDR)

In Gelsenkirchen erhält ein 16-Jähriger eine Woche Haft und Sozialstunden für einen Überfall, der einen jungen Mann schwerbehindert machte.

Er muss auch einen zweiseitigen handgeschriebenen Aufsatz zum Thema "Schwulenfeindlichkeit" schreiben: Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag einen 16-Jährigen für einen Angriff auf einen jungen Schwulen zu einer Woche Dauerarrest und Sozialstunden verurteilt.

Der damals 15-Jährige hatte dem damals 22-jährigen Dennis Reske am 10. Februar 2012 in Gelsenkirchen-Horst von hinten einen Faustschlag gegen den Kopf gegeben. Zuvor hatte er mit einem weiteren Jugendlichen versucht, ihm ein Bein zu stellen. Der Angeklagte hatte in den Wochen vor dem Vorfall das Opfer und seinen 33-jährigen Lebenspartner auf offener Straße mehrfach mit Wörtern wie "Schwuchtel" und "Schwule Sau" beleidigt.

Reske erlitt eine Platzwunde am Kopf und blaue Flecken, vor allem aber ein Psychotrauma: Seit dem Überfall kann er sich nur noch mit einem Rollator bewegen, hat Schmerzen an vielen Stellen des Körpers und ist zu 70 Prozent schwerbehindert. Das Gehen fällt ihm sichtlich schwer.

Keine Entschuldigung

Der Täter ist vorbestraft; dem Prozess, zu dem er bei einem früheren Termin nicht erschienen war, wurde ein weiteres Verfahren gegen den Angeklagten am Wuppertaler Amtsgericht angehängt. Laut einem Bericht von "Der Westen" habe der Jugendliche die Tat gegenüber seinem Verteidiger bereut.

Er hat es jedoch abgelehnt, sich beim Opfer zu entschuldigen, berichtet Reske. Der schwulenfeindliche Hintergrund der Tat ging in das Urteil nicht strafverschärfend ein. "Das ist ein angemessenes Urteil, wenn auch eines im milden Bereich", erklärte Opfer-Anwalt Matthias Heinichen. Man müsse den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts berücksichtigen.

"Das Urteil ist ausgesprochen milde ausgefallen, die ausbleibende Entschuldigung beim schwerverletzten Opfer zeigt keine Reue beim Täter", findet der grüne Landtagsabgeordnete Arndt Klocke. "Anti-schwule Gewalt ist kein Einzelfall, sondern Realität in NRW. Wir müssen insbesondere die schwul-lesbische Schulaufklärung von Schlau NRW flächendeckend ausbauen und unterstützen." (nb)

#1 seb1983
  • 15.02.2013, 17:16h
  • Leider nur ein weiterer Fall alltäglicher Gewalt unter Jugendlichen gegen vermeintlich Schwächere, sei es weil sie zu klein, dick, unsportlich, schwul, ausländisch sind oder weil den Tätern einfach langweilig ist, die Gründe sind vielfältig.

    Wichtig ist die enorm angestiegene Alltagsgewalt grade in den Schulen zu senken. Projekte speziell für Schwule mögen da ein Baustein sein, doch das löst das Problem nicht.
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#2 Deniz
  • 15.02.2013, 17:18h
  • Tja das hat bestimmt eine wahnsinnig abschreckende Wirkung. -.- Eine Woche Haft und Sozialstunden und dann noch dieser lächerliche Aufsatz. Hallo?! Das Opfer wird sein Leben lang am Rollator gehen und mit den Schmerzen leben müssen!
    Aber da sieht man ja...man kann ruhig auf die Homos drauf kloppen. Passiert nix. Ich wurde vor ein paar Wochen auch attackiert. Natürlich nicht mit annähernd so schlimmen Auswirkungen aber ich wurde mehrfach heftigst ins Gesicht geschlagen, wir wurden bespuckt und beschimpft. Rauskommen wird dabei aber nichts, denn wir haben die angezeigt und die uns. Dass ich an dem Abend und nach dem WE noch im Krankenhaus war wird da auch nichts dran ändern.

    Das ist doch für jeden ein Signal: Ich darf auf die Homos drauf kloppen!

    Unmöglich!
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#3 Martin28a