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- 19. Februar 2013

Am Dienstag haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über Teilaspekte des Adoptionsrechts entschieden. Norbert Blech und Dennis Klein fassen die Entscheidungen und aktuellen Reaktionen in diesem Ticker zusammen. Die Übersicht:
- Karlsruhe erklärt Verbot der Sukzessiv-Adoption für verfassungswidrig.
- Sowohl Kinder als die Eltern seien durch das Verbot gegenüber Eheleuten und deren Kinder grundgesetzwidrig benachteiligt.
- Auch Lebenspartnerschaften mit Kindern sind Familien, die unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen.
- Regierung muss bis Juni 2014 Gesetz ändern, das Verbot ist aber ab sofort aufgehoben.
- Das Urteil (Details in den Einträgen 11.04h-11.29h) erging einstimmig.
- Straßburg rügt das Verbot der Stiefkindadoption in Österreich wegen der Benachteiligung von Homo-Paaren im Vergleich zu unverheirateten Hetero-Paaren, die dort adoptieren dürfen.
- Das Urteil (Details Eintrag 12:19h) hat daher fast keine Auswirkungen auf andere Staaten.
- Vorbericht mit Details
Live-Ticker (abgeschlossen, )
Von der katholischen Kirche hat es bislang kein offizielles Statement zu den Urteilen gegeben. In einem Gottesdienst am Mittwoch hat der Mainzer Kardinal Karl Lehmann zur Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Trier jedoch indirekt davor gewarnt, Schwule und Lesben mit Heterosexuellen gleichzustellen, da deren sexuelle Orientierung der "'Natur' des Menschen" entgegenlaufe.
Er sagte nach Angaben der Katholischen Nachrichtenagentur: "Es gibt nicht nur den Wandel der Lebensformen, der uns heute besonders beeindruckt, sondern auch eine kulturübergreifende Macht in der 'Natur' des Menschen, wie sie der Schöpfer uns geschenkt hat." Der ehemalige Chef der Bischofskonferenz erklärte, dass Mann und Frau "in gleicher Weise zum menschlichen Leben" gehörten und nur in Kombination ein "unverkürztes Menschsein" möglich sei. Homosexualität sei so "schwer erklärbar".
Immerhin: Formal sprach sich Lehmann gegen "jede Diskriminierung homosexueller Menschen" aus, wie KNA weiter berichtete: "Hier ist gewiss manches wieder gutzumachen", sagte der 76-Jährige. Erst vor wenigen Wochen war er aber noch weniger zimperlich: Damals hatte er Kritikern des inzwischen abgeschalteten homophoben Portals kreuz.net einen "Vernichtungswillen" gegen die katholische Kirche vorgeworfen.
Der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis betreibt im Deutschlandradio Richterschelte: Karlsruhe sei mit seinem Urteil auf dem "Holzweg" und schere sich nicht um die "Natur":
Wir haben nun mal die Ehe und man kann sie nicht einfach wegrichtern durch das Verfassungsgericht, man kann sie nicht einfach egalisieren durch das Parlament, sondern hier ist die Natur zu beachten und das geschieht nicht, und deswegen, sage ich, ist das Verfassungsgericht nach meinem Dafürhalten auf dem falschen Weg.
Kinder in Regenbogenfamilien sieht Geis als nicht "naturgemäß" an. Der 74-jährige Bundestagsabgeordnete kritisierte auch den Grünen-Politiker Volker Beck für seine Aussage, dass die Union mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber Schwulen und Lesben homophobe Wähler an sich binden wolle: "Ach, das ist doch Unsinn. Ich meine, das bringt der Herr Beck, der erfindet da irgendwelche Parolen", so Geis.
Der Streit Geis versus Beck geht heute Abend auch im Fernsehen weiter: Beide Politiker werden um 22:15 Uhr in der "Phoenix Runde" streiten. Thema: "Zum Wohl des Kindes? Adoptionsrecht für Homosexuelle".
Via Facebook hat sich nun auch Bundesaußenminister Guido Westerwelle zu Wort gemeldet. Der schwule FDP-Politiker schreibt: "Ich freue mich nicht nur politisch, sondern auch ganz persönlich über dieses Urteil. Die Diskriminierung von Lebenspartnerschaften ist schon lange überholt. Die Politik sollte parteiübergreifend jetzt handeln." Ob die Bundesregierung, der er bekanntlich angehört, etwas unternehmen wird, sagte Westerwelle nicht.
Weitere Kommentare:
WDR 2: "Wirtschaftlich mag Deutschland Lokomotive in Europa sein. Familienpolitisch sind wir höchstens Durchschnitt. Schwarz-Gelb sei Dank."
Badische Zeitung: "Nach immer neuen Urteilen aus Karlsruhe wäre es langsam aber an der Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen."
Heribert Prantl in der Süddeutschen: "Das komplizierte Lebenspartnerschaftsgesetz kann man sich eigentlich sparen und es ersetzen durch die simple Formulierung, die sich der Bundestag nicht getraut hat, nämlich: Es ist alles wie bei der Ehe."
Lausitzer Rundschau: "Dieses Urteil ist wieder eine Watsche für die schwarz-gelbe Koalition. Eigentlich hatte sich das Bündnis in seinem Koalitionsvertrag darauf verständigt, gleichgeschlechtlichen Paaren neue Rechte einräumen zu wollen. Dazu ist es bisher nicht gekommen, weil der Pragmatikerin Angela Merkel und den anderen CDU-Modernisierern der Mut abhanden gekommen ist."
Darmstädter Echo: Die Union ist "zur Getriebenen geworden - immer wieder sitzen ihr die Karlsruher Richter im Nacken. Sie wirkt, wie aus der Zeit gefallen. Das ist misslich, wenn man den Anspruch hat, Veränderungen gestalten zu wollen und als Partei plant, sich im anstehenden Bundestagswahlkampf breiter aufzustellen, um so mehr Wähler anzulocke."
Eine bunte Mischung aus Medien mit einer auffallend gleichen Meinung also. Auffallend ist ansonsten, dass man heute nichts von den Kirchen hörte, das Portal kath.net widmete dem Urteil nicht mal einen Bericht. Damit beenden wir das Liveblog für heute.
Unsere Analyse und Kommentierung zum heutigen Tag: Vorsichtiges Urteil, klare Konsequenz
Stern.de kommentiert: Gebt es auf, ihr Konservativen!
Ein gemischter Kommentar auf faz.net: Adoptionsrecht für Homosexuelle: Konsequenzen
Schlagerstar Patrick Lindner im Interview mit Süddeutsche.de: "Die Kinder sind jetzt besser versorgt"
Inzwischen haben die Länder Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein angekündigt, am 22. März einen Gesetzesentwurf für die Ehe-Öffnung in den Bundesrat einzubringen. Die Grünen wollen noch vor der Sommerpause einen Anlauf für ein gemeinschaftlichtes Adoptionsrecht im Bundestag starten. Wie bei früheren Entwürfen der Opposition zur Gleichstellung von Homo-Paaren dürfte die Bundesregierung dagegen stimmen. Es ist unwahrscheinlich, dass Schwarz-Gelb vor der Bundestagswahl selbst einen Schritt wagt, zumal kaum noch Zeit bleibt, ein Gesetz vor dem Ende der Legislaturperiode komplett zu verabschieden.
Die LGBT-Arbeitsgruppe des EU-Parlaments hat die Entscheidungen beider Gerichte begrüßt. So sagte die Grünen-Abgeordnete Ulrike Lunacek aus Österreich, die "zeitgemäßen Urteile" bestätigten, was man seit Jahrzehnten wüsste: "Lesben, Schwule und Transgender leben bereits in Familien und haben Kinder. Und sie sind gleich gute Familien wie heterosexuelle Paare."
Die niederländische Abgeordnete Sophie in 't Veld (Democraten 66) wies darauf hin, dass gleichgeschlechtliche Paare in ihrer Heimat schon seit zwölf Jahren Kinder adoptieren können. "Da gab es nie Beweise, dass das Kindern in irgendeiner Form geschadet hat."
Derzeit trifft sich die Union im Bundestag zu einer Fraktionssitzung. Dass man aus der Union heute wenig hörte, hat Spiegel Online zu der schönen Analyse "Merkels Regenbogenproblem" veranlasst. Dort fanden wir auch zwei weitere Stimmen aus der Union:
"Urteil des #BverfG ist richtig u konsequent, indem es Rechtssicherheit für Kinder schafft, die bereits in einer sozialen Bindung leben", twitterte die Nürnberger CSU-Abgeordnete Dagmar Wöhrl. Und: "Bei Neuregelung der gesetzl. Grundlage müssen wir das Wohl der Kinder im Auge behalten, nicht ideologische Überzeugungen!"
Auch der schwule CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn hatte sich via Twitter zu Wort gemeldet:
Das Wohl des Kindes muss im Mittelpunkt stehen. Wer das konsequent zu Ende denkt, dem ist das Geschlecht der Adoptiveltern egal... #Adoption
— Jens Spahn (@jensspahn) February 19, 2013
Der schwule Stuttgarter CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Kaufmann sagte der "Bild"-Zeitung hingegen:
Ich finde das Urteil des BVerfG richtig und konsequent. Es gibt keinen zwingenden Grund, die Sukzessiv-Adoption bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften anders zu beurteilen als die von Anfang an zulässige Stiefkind-Adoption. Es ist daher erstaunlich, dass man die vom BVerfG kritisierten Beschränkungen im Gesetz nicht von vorneherein ausgespart hat.
Das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften wäre aus meiner Sicht der nächste logische Schritt. Hier will ich in der Union gerne Überzeugungsarbeit leisten. Die Debatte darüber dürfte nun eröffnet sein.
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