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Gegen HIV-Panik, für HIV-Zangstests
Sachsen-Anhalt: Schwule sollen Blut spenden dürfen
- 21. Februar 2013 2 Min.

Der Landtag in Magdeburg weiß noch nicht so genau, wie er mit schwulem Blut umgehen soll (Bild: Wiki Commons / Ralf Roletschek / CC-BY-SA-3.0)
Der Landtag stimmt fast einstimmig für einen entsprechenden Antrag der Grünen. Am Tag zuvor hatte er das Polizeigesetz mit HIV-Zwangstests durchgewunken.
Der Magdeburger Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, sich gegen die Diskriminierung von Schwulen und anderen Gruppen beim Blutspenden einzusetzen. Nur zwei Abgeordnete stimmten am Donnerstag gegen den von den Grünen eingebrachten Antrag (PDF).
Die große Koalition wird darin aufgefordert, "den Generalverdacht über homosexuelle Männer zu beenden und eine diskriminierungsfreie Regelung zu schaffen, in der statt der sexuellen Orientierung das Risikoverhalten bei Spenden abgefragt wird und gegebenenfalls zum Ausschluss führt". Es dürfe nicht von der sexuellen Orientierung abhängen, ob ein Blutspender in Frage komme.
Die Landesregierung solle darauf hinwirken, dass zukünftig niemand allein nur wegen seiner Gruppenzugehörigkeit pauschal von der Möglichkeit der Blutspende ausgeschlossen wird".
Antiquierte Regelung
Derzeit sind Schwule in Deutschland kategorisch von der Blutspende ausgeschlossen. Beantwortet ein Schwuler, er gehöre einer "Risikogruppe" an, wozu homosexuelle Männer gezählt werden, wird das Blut vernichtet. Dabei leidet die Versorgung an Blutkonserven immer wieder an Engpässen.
Im Dezember 2012 hatte bereits der Landtag von Nordrhein-Westfalen einen ähnlichen Antrag von SPD und Grünen beschlossen, der derzeit in einem Ausschuss beraten wird (queer.de berichtete). Das geltende Gesetz atme noch immer den Geist jener Zeit, in der "HIV und Aids als Schwulenseuche" galten, sagte die Magdeburger Grünenabgeordnete Cornelia Lüddemann am Donnerstag.
"Polizeigesetz" in dritter Lesung verabschiedet
Von einer gewissen HIV-Panik atmete auch das "neue Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung", das am Mittwoch trotz großer Kritik von der großen Koalition im Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossen wurde.
Es sieht neben weiterer umstrittener Dinge vor, dass Personen bei Verdacht gegen ihren Willen auf "besonders gefährliche Krankheitserreger" getestet werden können. Anders als bei der ersten Lesung im letzten Sommer ist im Gesetzestext nicht mehr direkt von HIV und verschiedenen Hepatitisformen die Rede.
"Es ist ein großer Erfolg, dass es uns gelungen ist, eine diskriminierende explizite Benennung von HIV-Testen im Gesetz zu verhindern", sagte Sven Warminsky vom LSVD in Sachsen-Anhalt. Er erklärte dabei nicht, welche Rolle der LSVD dabei spielte – auch Oppositionsparteien, Medien und die Deutsche Aids-Hilfe hatten das Gesetz scharf kritisiert.
De facto erhält die Polizei nun allerdings das Recht, Personen etwa nach einem Unfall oder einer Festnahme auf HIV zu testen. Argumentiert wird mit dem angeblichen Schutz von Beamten und Notfallhelfern (mehr Details und Gegenargumente hier). Dafür werden aber Grundrechte der vermeintlich infizierten Personen beschränkt. Die Opposition hat deswegen Klage vor dem Landesverfassungsgericht angekündigt. Die Klage wurde auch vom LSVD begrüßt. (nb)















Gestern das neue Polizeigesetz, und jetzt das ..
Ist das der Weg zu "Reihentestung" ?
Ich glaube, ich werde langsam paranoid..