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Vorstoß in der Schweiz

Bis zu drei Jahre Haft für Homophobie


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Das Genfer Kantonsparlament fordert eine Änderung der Schweizer Bundesverfassung und des Strafgesetzbuchs: Homosexuellenfeindlichkeit soll künftig bestraft werden.

Wer Schwule und Lesben mit Taten oder Worten diskriminiert, soll künftig hinter Gitter oder eine Geldstrafe zahlen. Mit dieser Forderung sorgt derzeit das Genfer Kantonsparlament für Schlagzeilen.

Die regionalen Abgeordneten machten von ihrem sogenannten Initiativrecht Gebrauch und forderten in einer Resolution eine Ergänzung von Artikel 8, Absatz 2 der Schweizer Bundesverfassung. Dieser verbietet derzeit die Diskriminierung aus Gründen des Alters, der Rasse, der Sprache und des Geschlechts. Nach dem Willen des Großen Rates soll dort künftig auch Homophobie explizit genannt werden.

Darüber hinaus fordern die Genfer Politiker eine Änderung des Strafgesetzbuchs. Gleichlautend zum 1995 eingeführten Straftatbestand des Rassismus sollen künftig auch homophobe Handlungen und Äußerungen bestraft werden – und zwar mit bis zu maximal drei Jahren Freiheitsstrafe.

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Schutz vor Diskriminierung geht vor Meinungsfreiheit

In Artikel 261 des Schweizer Strafgesetzbuches heißt es derzeit: "Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind, wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt, wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Diese so genannte Rassismus-Strafnorm ist bis heute vor allem im rechtskonservativen Lager der Schweiz umstritten, weil sie die Meinungsfreiheit einschränke. Die Befürworter des Gesetzes machen hingegen geltend, die Meinungsfreiheit müsse hinter den Schutz der Betroffenen vor Diskriminierung zurücktreten.

Die Resolution des Genfer Kantonsparlaments wurde bei nur einer Gegenstimme angenommen. Zuvor hatte sich die Menschenrechtskommission des Rates sogar einstimmig dafür ausgesprochen. (cw)

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#1 Agbkon90Anonym
  • 24.02.2013, 15:04h
  • Knast ist gut.
    Hoffentlich werden die homophoben Männer und Frauen dort von ihren Mitgefangenen und Wärtern vergewaltigt.
    Kuschelpädagogik bringt bei Homophoben erwiesenermaßen nichts.
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#2 mx5972
  • 24.02.2013, 15:28hKerpen
  • HEY
    " weil sie die Meinungsfreiheit einschränke"...Was hat das mit Meinungsfreiheit zu tun??? Das ist Hass und Mobbing!
    Ich finde es gut, was die Schweizer vorhaben!

    Wenn ich hier an Deutschland denke...Jugendlicher schlägt Homosexuellen Mann nieder( Queer berichtete) und bekommt Sozial Stunden aufgebrummt
    Ich hoffe nur, das "wir" nachziehen werden!!
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#3 JoonasAnonym
  • 24.02.2013, 15:28h
  • Das wäre absolut überfällig.

    Hoffentlich wird das schnell umgesetzt.
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