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Schutz von Randgruppen "zentrale Aufgabe"
Voßkuhle: Karlsruhe ist für Minderheiten da
- 25. Februar 2013 3 Min.

Anders als die meisten Vorgänger nimmt Andreas Voßkuhle gelegentlich zu aktuellen Themen Stellung.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hält den Einsatz für die Rechte auch von Homosexuellen für wichtig – und wundert sich über die Union.
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheint der Ärger über die mangelnde Umsetzung seiner Urteile durch die Politik groß. Nun äußerte sich Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gar zum aktuellen Thema der Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften.
Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dapd sagte der von der SPD vorgeschlagene Richter am Montag, ihn habe verblüfft, dass die Union gerade das Urteil vom letzten Dienstag zum Adoptionsrecht "als so ungewöhnlich und besonders" interpretiere, dass die Partei nun über die weitere Gleichstellung von Lebenspartnerschaften diskutiere.
Dabei habe es doch schon mehrere Urteile aus Karlsruhe in der Richtung gegeben, so der 49-Jährige. Das neue sei eine "konsequente Fortsetzung" und stehe "in der Rechtsprechungslinie" des Bundesverfassungsgerichts zum Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Der Richterspruch sei daher "sehr vorhersehbar" gewesen. Die Grundsätze des Gerichts in dieser Frage seien schon länger bekannt, so Voßkuhle. "Und aus solchen Grundsätzen folgen gewisse Konsequenzen."
Klarer Rüffel
Heißt im Klartext: Homo-Ehen hätten schon längst gleichgestellt werden müssen – und das Gericht hat langsam keine Lust mehr, andauernd zu ermahnen. Das ist bemerkenswert, weil sich Richter des Gerichts in der Regel nicht zu aktuellen Fragen äußern. In den nächsten Monaten wird ein Urteil des Gerichts zum Ehegattensplitting für Lebenspartner erwartet.
Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung zur Sukzessivadoption zum fünften Mal die Rechte von Lebenspartnern erweitert. Bereits seit Jahren predigt es, dass der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie einer kompletten Gleichstellung der Homo-Ehe nicht im Weg steht. Das wird in Teilen der Union noch immer ignoriert, auch nach dem neuesten Urteil. Dabei hatte Karlsruhe am Dienstag sogar erklärt, dass auch gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern Familien sind, die durch das Grundgesetz geschützt sind – in einer einstimmigen Entscheidung.
Minderheitenschutz als Aufgabe
Bei der Vorstellung eines Buches über das Gericht des "taz"-Journalisten Christian Rath sagte Voßkuhle auch, Minderheitenschutz sei eine herausgehobene Aufgabe des höchsten deutschen Gerichts.
Es gehörte zu "den zentralen Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts, den Nicht-Mächtigen im demokratischen Verfassungsstaat auch durch unpopuläre Entscheidungen zu ihrem Recht zu verhelfen". Als aktuelle Beispiele nannte er dabei Strafgefangene und Insassen psychiatrischer Anstalten, aber auch Homosexuelle und Transsexuelle.
In einer "zivilisierten, humanen Gesellschaft" hätten Minderheiten Recht auf eine "eine starke rechtliche Stimme", so Voßkuhle. Sein Amtsvorgänger Hans-Jürgen Papier hatte bereits zu seinem Amtsausscheiden 2010 die fehlende Gleichstellung der Homo-Ehe öffentlich kritisiert – zehn Jahre zuvor hatte er noch gegen das Gesetz zur Einführung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften gestimmt (queer.de berichtete). (nb)















Hier muss die Queer ansetzen oder aktuell halt die Befüworter aus den Reihen der CDU sprechen lassen, damit dies in die anderen Medien rüberschwappt.
Aber doch nicht hier den Gegnern eine mediale Bühne bieten, das ist grundverkehrt für LGBT-Journalismus. Bietet den Gegnern der Gleichstellung derzeit keine mediale Bühne, wo doch gerade der erzwungene Stimmungsumschwung bei der CDU stattfindet.
Dieser Artikel ist gut.