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Keine Neuregelung vor Bundestagswahl
Reform des Transsexuellengesetzes offenbar auf Eis
- 26. Februar 2013 4 Min.

Für die Menschenrechte von Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen mehrfach geurteilt. Mehrere Bundesregierungen ließen aber eine Reform liegen.
Ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag scheitert an der Union. Verbände sind erleichert, da ihnen die Vorschläge auch der FDP nicht ausreichten.
Von Norbert Blech
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP wird offenbar ein weiteres Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag nicht einlösen. Wie queer.de aus mehreren Kreisen erfuhr, wird es vor der Bundestagswahl keine Reform des Transsexuellengesetzes geben.
"Wir werden das Transsexuellengesetz unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen", hatte die Koalition im Oktober 2009 versprochen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz aus dem Jahr 1980 in inzwischen sechs Urteilen als in Teilen verfassungswidrig eingestuft, zuletzt im Januar 2011 (queer.de berichtete). Seitdem müssen sich Transsexuelle nicht mehr einer Operation unterziehen, um ihr offizielles Geschlecht in Dokumenten ändern lassen zu können.
Justizministerium gibt Innenministerium die Schuld

Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wird nicht aktiv (Bild: Wiki Commons / Freud / CC-BY-SA)
Doch das Gesetz ist in den meisten Bereichen noch in Kraft und macht den Betroffenen durch bürokatische und diskriminierende Regelungen das Leben schwer. Wo bleibt also die Überarbeitung? Das Bundesjustizministerium verweist auf das federführende Innenministerium. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger habe immer wieder "darauf gepocht", dass das Innenministerium von Hans-Peter Friedrich (CSU) tätig werde, so eine Sprecherin gegenüber queer.de.
Barbara Höll, die queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken, sagte, Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) habe bei der Sitzung des Familienausschusses in der letzten Woche angemerkt, dass "das Bundesjustizministerium seit geraumer Zeit auf eine Vorlage des Bundesinnenministeriums warte" und diese "in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten sei". "Ob das Innenministerium noch einen umfassenden Entwurf vorlegen wird, ist mir nicht bekannt", gestand der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch (FDP) gegenüber queer.de ein.
Bereits unter Friedrichs Amtsvorgänger Thomas de Maizière (CDU) habe sich das Innenministerium gesperrt, sagen verschiedene Interessensgruppen. "Das BMI hat sich noch nie ernsthaft für Transsexuelle oder Transgender interessiert", kritisiert Renate Rampf vom LSVD. "Es hat immer Reformen verzögert oder verweigert. Oft geschah das mit dem Hinweis, die sogenannten 'Betroffenen' seien sich nicht einig."
Forderungen ignoriert
Auch Michael Kauch gibt anderen die Schuld: "Wenig hilfreich war es (…), dass der LSVD-Bundesvorstand der Bundesregierung signalisiert hat, man habe kein Interesse mehr an einer Reform in dieser Wahlperiode. Ich finde es unverständlich, dass der LSVD solche Signale sendet, ohne sich mit den Transsexuellen-Initiativen vorab zu verständigen."
Der LSVD kontert, man habe im Juni letzten Jahres mit einer Vielzahl von Verbänden ein Positionspapier zur Reform des Transsexuellenrechts verabschiedet. Bei der Regierung sei man damit auf taube Ohren gestoßen.
Das Papier, das diverse Verbände von Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen sowie von Schwulen und Lesben unterzeichnet haben, stellt fünf Forderungen in den Mittelpunkt. Vor allem soll das Selbstbestimmungsrecht der Personen verwirklich werden, Entscheidungen durch Gutachter und Richter abgeschafft werden.
Ein Gesetzentwurf der Grünen kommt den Forderungen sehr nahe. Ein Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2011, Titel: "Ein liberales Transsexuellengesetz – menschlich und unbürokratisch", sieht hingegen für die "Formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit" weiterhin Gerichtsbeschlüsse vor (bei den Grünen reicht ein Gang zum Standesamt). Auch in anderen Punkten gehen die FDP-Thesen, auf deren Grundlage laut Kauch "die Bundesjustizministerin in der Bundesregierung verhandelt" habe, den Verbänden nicht weit genug.
"Besser keine Reform als eine schlechte Reform", sagt dazu Renate Rampf vom LSVD. "Ein neues Transsexuellengesetz, das den Forderungen nicht entspricht und die Chancen der Entscheidung des BVerfG nicht nutzt, wäre kontraproduktiv". Andere Verbände sehen das ähnlich, wollten sich am Dienstag aber nicht offiziell äußern oder waren nicht erreichbar.
Opposition kritisiert Schwarz-Gelb

Michael Kauch sieht – anders als die Betroffenen – Verbesserungen für Trans- und Intersexuelle
"Die schwarz-gelbe Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, beim Transsexuellenrecht zu Änderungen zu kommen, war ohnehin eher eine Drohung", meint der Grünenpolitiker Volker Beck. "Unser Vorschlag, der auf gutachterliche Gängelung als Voraussetzung für die Personenstandsänderungen verzichtet, hätte unter Schwarz-Gelb keine Chance."
Nur "eine Änderung der politischen Mehrheit" werde Fortschritte bringen, meint Beck. "Gesellschaftspolitisch macht Merkels Truppe ohnehin nichts, ohne dazu von Karlsruhe gezwungen zu werden." Auch Barbara Höll kritisierte, die Bundesregierung zeige "kein Interesse an der Wahrung der Grundrechte für Transsexuelle". Wer meine, "die FDP würde sich für Transsexuelle einsetzen, der irrt sich. Mövenpick und die Hoteliers sind das Klientel der FDP. Da wird gekämpft. Menschenrechte folgen unter ferner liefen."
Kauch hingegen verweist darauf, dass "es der FDP-Fraktion gelungen ist, wichtige Verbesserungen für Inter- und Transsexuelle bereits in einem anderen Gesetz zu verankern – nämlich im aktuellen Personenstandsänderungsgesetz." Die Änderungen, denen der Bundesrat an diesem Freitag noch zustimmen muss, waren allerdings Anfang Februar ebenfalls von Betroffenen kritisiert worden – sie würden die Lage gerade von Intersexuellen noch verschlimmern (queer.de berichtete).














