CSU-Chef Horst Seehofer ärgert sich über das Bundesverfassungsgericht.
Horst Seehofer betreibt Richterschelte: Das Bundesverfassungsgericht liege falsch, wenn es Homosexuelle gleichstelle.
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat dem Bundesverfassungsgericht im ZDF vorgeworfen, sich mit seinen Entscheidungen zur Homo-Ehe und mit deren Kommentierung in die Politik einzumischen: "Ein Urteil, das aus meiner Sicht die gesellschaftliche Notwendigkeit und Realität nicht richtig wiedergibt, muss auch diskutiert werden", so Seehofer am Sonntag in der Sendung "Berlin direkt".
Er bezog sich dabei auf das Verbot der Sukzessivadoption, das Karlsruhe vergangenen Monat für verfassungswidrig erklärt hatte (queer.de berichtete). Er kritisierte das Bundesverfassungsgericht auch für die offene Kritik an der Bundesregierung: "Mir erfolgt da eine zu starke Pressearbeit des Bundesverfassungsgerichts. Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, durch Öffentlichkeitsarbeit den politischen Prozess zu begleiten", sagte der CSU-Chef.
Damit schloss sich Seehofer der Kritik des CSU-Abgeordneten Norbert Geis an. Er hatte letzte Woche im Bundestag verkündet: "Das Verfassungsgericht ist auf einem Irrweg. Und das sagen wir auch laut" (queer.de berichtete).
Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle: "So ist Politik"
Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, weist Seehofers Kritik zurück
Der Präsiden des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle hatte sich kurz nach der Urteilsverkündung verblüfft gezeigt, dass die Union gerade das Urteil zum Adoptionsrecht "als so ungewöhnlich und besonders" interpretiere (queer.de berichtete).
Im ZDF reagierte er am Sonntag auf die Seehofer-Kritik: "Ein bisschen überrascht mich die Diskussion", so Voßkuhle in einem Interview. "Es gibt mittlerweile sechs Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die in einer Linie stehen und die es zulassen, eine gewisse Prognose auch für weitere Entscheidungen zu geben. Insofern bin ich überrascht, dass diese Entscheidung jetzt ganz besonders in den Fokus gerät." Das Gericht sei seit seinem Bestehen dafür kritisiert worden, sich in die Politik einzumischen: "Aber so ist Politik, das müssen wir akzeptieren, es ist nicht unsere Aufgabe, das politisch zu bewerten."
Karlsruhe urteilte bereits mehrfach pro Gleichstellung
Die CDU-Abgeordnete Erika Steinbach fragte bereits am 26. Februar auf Twitter: "Wer schützt eigentlich unsere Verfassung vor den Verfassungsrichtern?"
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach Benachteiligungen von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber heterosexuellen Eheleuten als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsartikel im Grundgesetz bezeichnet (Artikel 3, Absatz 1). Bei der Frage der Sukzessivadoption bemängelten die Richter etwa, dass Kinder in Regenbogenfamilien schlechter dastünden als der Nachwuchs in heterosexuellen Ehen. Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt, so Karlsruhe einstimmig.
Nach dem Urteil ist in der Union wieder eine große Debatte um die Gleichbehandlung von Homosexuellen ausgebrochen. Während Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) daraufhin seinen Widerstand gegen die steuerrechtliche Gleichstellung von Homo-Paaren aufgegeben hat (queer.de berichtete), hält die Parteiführung von CDU und CSU bislang an der Schlechterstellung fest (queer.de berichtete). (dk)
1979 wurde ein Manuskript Polts für die Sendung Einwürfe aus der Kulisse von Redakteuren des ZDF um einige kritische Stellen über Friedrich Zimmermann* (Old Schwurhand) gekürzt.
Polt revanchierte sich ein Jahr später bei der Verleihung des Deutschen Kleinkunstpreises, die vom ZDF übertragen wurde.
Da ihm erneut verboten worden war, Zimmermann zu erwähnen, füllte er die ihm als Preisträger für eine Rede eingeräumten 10 Minuten damit, dass er schwieg und lediglich sporadisch darauf hinwies, wie viele Minuten seiner Redezeit bereits vergangen waren.
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Zimmermann war ab 1943 Mitglied der NSDAP
Am 4. Oktober 1982 wurde er als Bundesminister des Innern in die von Helmut Kohl geführte Bundesregierung berufen
Am 21. April 1989 sein Amt als Innenminister an Wolfgang Schäuble.
Nach der Wahlniederlage der CDU/CSU 1998 war Schäuble somit auch Oppositionsführer im Deutschen Bundestag. Auch von diesem Amt trat er im Februar 2000 im Zuge der CDU-Spendenaffäre zurück. ("Jüdische Erbschaften")