Christian Lindner ist der Chef der nordrhein-westfälischen Liberalen und gilt als Hoffnungsträger seiner Partei (Bild: Harald Krichel / wikipedia)
Christian Lindner sieht die Frage der Homo-Rechte nicht als Gewissensfrage an, hofft aber, dass die Union einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Gleichstellung zulässt.
FDP-Vizechef Christian Lindner hat am Freitag in der "Badischen Zeitung" erklärt, dass er die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber heterosexuellen Eheleuten unterstütze, diese aber nicht als Gewissensfrage ansehe. Er bewerte das Thema "anders als zum Beispiel eine Debatte über Natur und Wesen des Menschen, wie wir sie zum Beispiel bei der Stammzellenforschung hatten". Einige Politiker aus Union und FDP hatten zuvor angeregt, die Frage der Gleichbehandlung zum Gewissensentscheid zu machen (queer.de berichtete).
Der Bundestag hat in der Vergangenheit bei Fragen wie Gentests oder Abtreibung die Abstimmung freigegeben und die Abgeordneten damit vom Fraktionszwang entbunden. In Großbritannien hatte kürzlich die konservativ-liberale Regierung auch die Frage der Ehe-Öffnung als Gewissensentscheid bewertet und eine offene Abstimmung abgehalten (queer.de berichtete).
Lindner appelliert an Union
Als weitere Möglichkeit brachte Lindner einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag ins Spiel, der allerdings von der Flexibilität der Union abhänge: "Wenn die CDU/CSU in dieser Verfahrensfrage gesprächsbereit wäre, dann könnte ein Gruppenantrag eine Möglichkeit sein." Für die Union könne das eine "goldene Brücke" sein, da sie selbst intern Konflikte habe.
Bislang fordert die Union von der FDP in der Diskriminierung von Homo-Paaren jedoch nach wie vor Koalitionstreue. So hatte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) erst am Donnerstag gegenüber "Spiegel Online" erklärt, dass die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten werde, die bis zum Sommer erwartet wird. Karlsruhe hatte Schwarz-Gelb in mehreren Fragen zur Gleichstellung von Homo-Paaren gezwungen. So hat das Gericht die Merkel-Regierung bereits aufgefordert, verfassungswidrige Diskriminierungen bei der Grunderwerbsteuer, beim Familienzuschlag, der Erbschaftsteuer, der Hinterbliebenversorgung und der Sukzessiv-Adoption zu beenden. Experten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht mit der selben Begründung auch die Diskriminierung im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklären wird. (dk)
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