Noch dürfen in Deutschland Kinder in Regenbogenfamilien nicht gleichzeitig von beiden Eltern adoptiert werden. (Bild: Guillaume Paumier / flickr / by 2.0)
Jetzt wackelt auch das allgemeine Adoptionsverbot für Homo-Paare: Ein Berliner Familiengericht hält die rechtliche Benachteiligung für einen Verstoß gegen das Grundgesetz – und leitet den Fall an Karlsruhe weiter.
In einer am Mittwoch bekannt gewordenen Entscheidung vom 8. März (24 F 250/12 und 24 F 172/12) hat das Familiengericht Berlin-Schöneberg den Antrag von zwei eingetragenen Lebenspartnerinnen auf eine gemeinsame Adoption ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Die beiden Lebenspartnerinnen werden in dem Adoptionsverfahren von dem Berliner Rechtsanwalt und Notar Dirk Siegfried vertreten, der schon viele wichtige Entscheidungen für Lesben, Schwule und Transsexuelle erstritten hat.
In ihrem Beschluss erklärten die Richter zwar, dass das Gesetz kein gemeinsames Adoptionsrecht für homosexuelle Paare vorsieht, sondern nur für Einzelpersonen oder heterosexuelle Ehe-Paare. In dem Beschluss (PDF) heißt es zugleich: "Das Gericht hält [das Verbot der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare] jedoch für mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, wenn wie im vorliegenden Fall die Annehmenden in eingetragener Partnerschaft miteinander leben." Die Richter bezogen sich dabei auf den Gleichbehandlungsgrundsatz in der deutschen Verfassung. Darin heißt es: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass eingetragene Lebenspartner nicht grundlos gegenüber heterosexuellen Eheleuten benachteiligt werden dürfen. In der Regierungszeit von Schwarz-Gelb hat Karlsruhe bereits verfassungswidrige Diskriminierungen bei der Grunderwerbsteuer, beim Familienzuschlag, der Erbschaftsteuer und der Hinterbliebenversorgung beseitigt. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht vergangenen Monat das Verbot der sogenannten Sukzessiv-Adoption gekippt. Damit können eingetragene Lebenspartner bereits jetzt gemeinsam ein fremdes Kind adoptieren, allerdings müssen sie dies anders als Heterosexuelle hintereinander tun, was Unsicherheiten für Eltern und Kind bedeutet.
LSVD: Gleichstellung kommt "mit Sicherheit"
Manfred Bruns, der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes, erklärte nach der Bekanntgabe des Urteils, dass nun das Bundesverfassungsgericht "mit Sicherheit" eingetragene Lebenspartner beim Adoptionsrecht gleichstellen werde. Scharfe Kritik übt der LSVD an der schwarz-gelben Regierung, die sich bei der Gleichstellung von Schwulen und Lesben durch Karlsruhe treiben lässt: "Es wäre schön, wenn das Bundesverfassungsgericht der Koalition bald klarmachen würde, dass sie die Urteile des Bundesverfassungsgerichts auch umsetzen muss, wenn ihr das aus wahltaktischen Gründen nicht passt".
Der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck bezeichnete die zögernde Haltung von Schwarz-Gelb als "Provokation gegenüber unserem höchsten Gericht". Vor allem aber gefährde die Regierung Merkel das Kinderwohl der betreffenden Kinder: "Im Falle eines Unglückes wären die Kinder nicht mit ihren Eltern verwandt mit Auswirkungen auf Unterhalt, Erbrecht oder Verbleibensanordnungen. Es ist gut, dass das Amtsgericht nun ohne Umschweife das Bundesverfassungsgericht um Klärung bittet", so Beck. (dk)
Nun also eine Richtervorlage beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, das ist genau richtig jetzt.
Und das der Erste Senat in Karlsruhe auch hier zugunsten der Lebenspartnerschaften entscheiden dürfte, ist so sicher wie das "Amen" in der Kirche. Die Frage ist nur, wie lange dieses Verfahren dauern wird...