Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?18849
  • 23. März 2013 44 2 Min.

Statement auf einem CSD: "Therapien" gegen Homosexualität sind nicht nur nutzlos, sondern auch schädlich

"Heilungsversuche" von schwul-lesbischen Jugendlichen sollen mit Geldbußen von mindestens 500 Euro bestraft werden.

Die Grünen wollen Therapien verbieten, die Jugendliche angeblich von ihrer Homosexualität "heilen". Wie die "Saarbrücker Zeitung" am Samstag berichtet, geht dies aus einem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion hervor. Verstöße wollen die Grünen mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro ahnden. Der Gesetzentwurf soll in Kürze beraten werden.

"Es gibt in Deutschland zahlreiche Angebote aus der religiös-fundamentalen Ecke, die vorgeben, Homosexuelle von ihrer Orientierung heilen zu können", erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen Volker Beck. In dem Gesetzentwurf werden konkret "Wüstenstrom", die "Offensive Junger Christen", der "Bund katholischer Ärzte" und das "Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft" mit seiner Vorkämpferin Christl Vonholdt genannt.

Grüne: Generelles Verbot mit Grundgesetz unvereinbar

Wenigstens Kinder und Jugendliche müssten vor diesen Reperativtherapien geschützt werden, so Beck. "In fundamentalistischen Kreisen wird oftmals Druck auf Jugendliche ausgeübt, sich solchen Programmen zu stellen", erklärte der schwule Abgeordnete. Ein generelles Verbot von "Homoheilungs-Therapien" sei aus verfassungsrechtlichen Gründen in Deutschland aber nicht möglich.

Beck betonte weiter, diese Therapien würden nicht nur nichts bewirken, "sondern haben vor allem ein erhebliches, gesundheitliches Risiko". Laut Gesetzentwurf gibt es Untersuchungen, wonach bei der Mehrzahl der so behandelten Menschen schädliche Effekte wie "Ängste, soziale Isolation, Depressionen bis hin zum Selbstmord" auftraten.

Zuletzt hatten mehrere US-Bundesstaaten "Reperativtherapieen" an Minderjährigen verboten. In Deutschland verteidigen sich die Organisationen, man biete die Hilfe nur denjenigen an, die sie suchten. (ots/cw)

-w-

#1 Side-FX23Anonym
  • 23.03.2013, 15:27h
  • Ganz schön merkwürdig, dass man so etwas nicht verbieten kann! Nur weil es "Gehirnjogging" der Katholiban ist? Drogen kann man ja auch als gesundheitsschädlich einstufen und verbieten!

    Und eine Strafe von 500,- ist meines Erachtens als Dank für ein verpfuschtes Leben viel zu gering!
  • Direktlink »
#2 Thank YouAnonym
  • 23.03.2013, 15:34h
  • Herr Beck macht immer wieder so unnachahmlich deutlich:

    Der bürgerliche Staat bietet KEINEN wirkungsvollen Schutz für die Opfer, sondern immer nur für die Täter. Die Geschichte zeigt: Das hat als Instrument der herrschenden Klasse zur Aufrechterhaltung ihrer Macht ganz besonders in einer sich verschärfenden, historischen (und eigengesetzlichen) Krise Methode.

    Sie hat selbstverständlich keinerlei Interesse daran und wäre auch gar nicht dazu in der Lage, religiöser Hetze, Vergewaltigung, Vernebelung und Unterdrückung jemals die gesellschaftliche Grundlage zu entziehen.

    Sie braucht die Spaltung der breiten Masse der lohnabhängigen Menschen nach Nation, Religion, "Hautfarbe", geschlechtlicher und sexueller Identität usw. wie die Luft zum Atmen.

    Claudia Roth formulierte das kürzlich so:

    "Und auch der Gesellschaft kann es nicht egal sein, was aus der Katholischen Kirche wird. Sie braucht eine Kirche, die mithilft, das Gemeinwesen zusammen zu halten."

    Daher:

    "ein generelles Verbot von "Homoheilungs-Therapien" sei aus verfassungsrechtlichen Gründen in Deutschland aber nicht möglich."

    und auch immer:

    " Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt."

    www.queer.de/detail.php?article_id=18841
  • Direktlink »
#3 goddamn liberalAnonym
  • 23.03.2013, 16:11h
  • Antwort auf #2 von Thank You
  • "Der bürgerliche Staat bietet KEINEN wirkungsvollen Schutz für die Opfer, sondern immer nur für die Täter. "

    Die Geschichte der Sowjetunion seit Stalin zeigt, dass 'nichtbürgerliche' Staaten auch keine Schutzgarantie sind. Da gab es für unsereinen bisweilen Gefängnis und Psychiatrie, wie in vielen 'bürgerlichen' Staaten auch.

    Das Problem ist wohl eher ein falscher Begriff von Bürgerlichkeit, der Kirchenrechte über Bürgerrechte und soziale Rechte stellt.

    'Therapien' sind keine Gottesdienste und haben mit Religionsfreiheit nichts zu tun. Genauso wie andere unlautere medizinische Praktiken verboten werden können, kann man auch Vonholdt u. Co. mit ihren Auslöschungsbetrebungen angehen - wenn man denn will.

    Dass die strukturell reaktionäre und geistig eher bescheidene Papstbejublerin Claudia Roth das nicht will, ist natürlich auch klar.
  • Direktlink »