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- 28. Oktober 2004 1 Min.
Berlin Das Erweiterungspaket der rot-grünen Bundsregierung zum Lebenspartnerschaftsgesetz hat am Mittwoch eine Mehrheit im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gefunden. Neben den Regierungsfraktionen stimmte auch die FDP zu. Die zweite und dritte Beratung des Entwurfs im Bundestag und damit die Verabschiedung wird bereits an diesem Freitag mit einer Beratungszeit von 30 Minuten stattfinden. Dem Bundesrat liegt der Entwurf vermutlich am 26. November zur Debatte vor. Er kann das Gesetz nicht verhindern, durch Anrufen des Vermittlungsausschusses jedoch verzögern. Kommt es nicht dazu, könnte das Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Der Entwurf sieht unter anderem eine Übernahme des ehelichen Güterrechts, eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts sowie die Zulassung der Stiefkindadoption vor. Weiterhin möchte die Regierungskoalition den Versorgungsausgleich einführen und die Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbeziehen. Die FDP sagte ihre Zustimmung zu, obwohl sie ihren eigenen Entwurf für besser hält. Dieser sieht ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht vor, das die Regierung der Bevölkerung derzeit noch nicht zumuten will. Nach der Verabschiedung des Überarbeitungsgesetzes will die Regierung ein weiteres Mal ein Ergänzungsgesetz vorlegen, das unter Anderem Lebenspartnerschaften im Steuerrecht besserstellen soll. Dieses ist allerdings im Bundesrat zustimmungspflichtig. (nb)









