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Paragraf 175
Hessen beschließt Ausstellung zu Homo-Verfolgung
- 10. April 2013 1 Min.

Kai Klose (Grüne)
Der Rechtsausschuss des hessischen Landtags hat am Mittwoch einstimmig beschlossen, eine Ausstellung mit begleitender Dokumentation über die Verfolgungssituation Homosexueller durch die hessische Justiz nach 1945 zu initiieren.
Die Ausstellung geht auf einen Antrag der Grünen zurück. Die Oppositionsfraktion wollte damit "auf das erlittene Unrecht und die Verletzungen der Menschenwürde der Betroffen" hinweisen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Ausschuss einstimmig für eine Rehabilitierung von Opfern des Paragrafen 175 ausgesprochen, der erst 1994 gänzlich abgeschafft worden ist (queer.de berichtete).
2002 hatte die rot-grüne Bundesregierung – damals gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP – die Nazi-Verurteilungen nach Paragraf 175 für nichtig erklärt. Die Verurteilungen nach 1945 sind aber weiterhin gültig.
Kai Klose, der schwulen- und lesbenpolitische Sprecher der grünen Fraktion, erwartet nun von der Landesregierung, die von hessischen Gerichten nach 1945 gefällten Urteile aufzuarbeiten. "Die Öffentlichkeit muss über die stattgefundene Verfolgung im Rahmen einer Ausstellung informiert und aufgeklärt werden. Die Ergebnisse der historischen Aufarbeitung müssen dokumentiert und als Material, z.B. für die Verwendung im Schulunterricht, zur Verfügung stehen", so Klose. (pm/dk)














