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  • 11. April 2013 14 2 Min.

Das schwule Paar Gary Lim und Kenneth Chee hat Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt - bislang vergeblich

Das Verbot von schwulem Sex im Stadtstaat Singapur ist nach Ansicht der Höchstrichter nicht verfassungswidrig.

Der oberste Gerichtshof von Singapur hat am Dienstag den homofeindlichen Paragrafen 377a aufrecht erhalten. Darin wird Geschlechtsverkehr unter Männern als "grob unsittliches Verhalten" bezeichnet, auf das eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren steht. Das Gesetz geht auf die britischen Kolonialherren zurück, die das Land bis 1963 regierten.

"Die Frage ist zweifellos wichtig, aber meiner Meinung nach darf die Justiz hier nicht eingreifen. Die Veränderung muss auf demokratischem Wege geschehen", so Richter Quentin Loh in seiner Urteilsbegründung. "Es gibt eine Evolution in der Beantwortung dieser Frage. Die Entscheidung sollte dem Parlament überlassen werden."

Ein schwules Paar hatte beantragt, das Homo-Verbot für verfassungswidrig zu erklären. Nach Ansicht des 44-jährigen Gary Lim und des 37-jährigen Kenneth Chee verstößt das Gesetz gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Privatsphäre. Zwar gehen die Staatsanwälte derzeit nicht gegen Homosexuelle vor, dennoch würden damit Schwule stigmatisiert, so Chee: "Ich bin sein 15 Jahren mit meinem Partner zusammen und es ist entmutigend, dass wir in den Augen des Gesetzes immer noch Kriminelle sind. Und das nur, weil ein Teil der Gesellschaft uns ihre Version von Religion und Moral aufzwingen will", sagte Chee in einer Stellungnahme.

"Wir glauben, dass die meisten Bürger von Singapur nicht glauben, dass Schwule für etwas ins Gefängnis gehen sollen, das sie nicht ändern können. Wir glauben daran, dass Gleichheit vor dem Gesetz etwas ist, für das man kämpfen sollte". Derzeit berät der oberste Gerichtshof noch über eine weitere Klage eines Mannes, der 2010 wegen Homosexualität verurteilt worden war.

Bereits 2007 gab es im Stadtstaat eine Debatte über die Entkriminalisierung von Homosexualität. Damals forderte der angesehene frühere Premierminister Lee Kuan Yew ein Ende der Schwulenverfolgung (queer.de berichtete). Zwar legalisierte die Regierung vor sechs Jahren Oral- und Analsex für Heterosexuelle und Lesben, allerdings wurden Schwule von dieser Reform ausgenommen. Der damalige Regierungschef Lee Hsien Loong begründete die Beibehaltung des Verbots damit, dass Singapur "eine konservative Gesellschaft" sei: "Die Familie ist der Baustein unserer Gesellschaft. Und in Singapur verstehen wir unter der Familie einen Mann und eine Frau, die verheiratet sind und Kinder zur Welt bringen und aufziehen".

Singapur hat 4,5 Millionen Einwohner und hat in den letzten Jahrzehnten von einem Boom der Wirtschaft profitiert. Das Bruttoinlandsprodukt ist pro Kopf fast doppelt so hoch wie in Deutschland. Gesellschaftspolitisch ist Singapur jedoch noch rückwärtsgewandt: So gibt es nach wie vor Prügelstrafen und die Todesstrafe. (dk)

-w-

#1 derHebie
  • 11.04.2013, 14:25h
  • Vielleicht sollte diesen Singapurianern mal jemand erzählen, dass selbst bei dem ja offensichtlich sehr konservativen Oral- oder Analverkehr auch bei den noch so heterosexuellen Paaren keine Kinder bei rauskommen.

    Willkür ick hör Dir trabsen.....
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#2 Kokolemle
  • 11.04.2013, 15:04hHerschweiler
  • Was für einen Scheiß der Richter gebabbelt hat als er meinte, Das die Justiz hier nicht eingreifen dürfe. Damit legt er doch dar, das diese Jusitz total überflüssig ist, und er entlassen werden kan, um Kosten zu sparen. So eine blöde Argumentation habe ich noch vom keinen Gericht gehört.
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#3 FinalmSposatoEhemaliges Profil
  • 11.04.2013, 15:14h
  • Antwort auf #1 von derHebie

  • Psst! Psssst! Geht's dir noch?

    Sex wenn eine Frau dabei ist, selbst Analsex zweier Frauen, das ist heilig! Schnidel, Arsch, Brustwarze und Mund eines Mannes dagegen ist bäh eklig und des Teufels!

    Sag also nicht, bei Heten Oral- oder Analsex gäbe es keine Kinderchen!

    Auf jeden Fall nicht zu laut, sonst wirst du noch wegen Blasphemie verurteilt!
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