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Kleine Anfrage
Linke befragt Schwarz-Gelb zu Homo-Rechten
- 15. April 2013 1 Min.

(Bild: Die Linke.queer)
Welche Schlüsse die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Behandlung von Lebenspartnerschaften zieht, will die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (17/12992) erfahren.
Die Linke will von Schwarz-Gelb wissen, welche gesetzlichen Neuregelungen als Reaktion auf das Urteil vom 19. Februar geplant seien. Karlsruhe hatte damals das Verbot der Sukzessivadoption für verpartnerte Paare als verfassungswidrige Diskriminierung gebrandmarkt (queer.de berichtete).
Die Linksfraktion stellt fest, dass das Bundesverfassungsgericht bislang "in allen Fällen" von Diskriminierung eingetragener Lebenspartner gegenüber heterosexuellen Eheleuten einen Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt hat. Daher wird Auskunft darüber verlangt, ob Schwarz-Gelb auch bei der Frage der Einkommensteuer auf eine Niederlage in Karlsruhe warten will. Zu diesem Thema wird ein Urteil im Sommer erwartet.
Auf einer Präsidiumssitzung hatte sich die CDU-Führung erst Anfang März gegen eine Gleichbehandlung von verpartnerten Schwulen und Lesben mit verheirateten Heterosexuellen ausgesprochen (queer.de berichtete). (hib/cw)















Natürlich will Schwarz-Gelb warten, dann kann man nämlich dem Wähler erzählen, dass man eigentlich dagegen ist, aber gezwungen wurde.