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- 29. Oktober 2004 18 1 Min.
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Hamburg Das CDU regierte Hamburg will zu den am Freitag beschlossenen Ergänzungen im Lebenspartnerschaftsgesetz den Vermittlungsausschuss anrufen. Der offen schwule Justizsenator Dr. Roger Kusch sagte, die Prüfung durch seine Behörde werde "weder eine uneingeschränkte Zustimmung sein, noch eine Blockade des Vorhabens". Die Einführung eines gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft und des Versorgungsausgleichs sei unnötig, "abzulehnen" sei das Recht auf Verlöbnis. "Die Ausweitung des Verlöbnisses bedeutet jedoch eine unverantwortliche Schwächung der Strafverfolgung, weshalb wir schon aus diesem Grunde gezwungen sind, den Vermittlungsausschuss anzurufen", so Kusch. Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses kann Hamburg das Gesetz nicht verhindern, da der Bundestag einen Einspruch des Bundesrates überstimmen kann, die Gesetzwerdung jedoch verzögern. (nb)
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- 29.10.2004, 23:31h
- Ich frage mich, was Herr Kusch damit bezwecken will. Oder will er allen Schwulen und Lesben unterstellen, das sie kriminell sind oder sich nur zusammentun, um den Staat zu "bescheissen"(weils die Heten auch so amchen???)
- Direktlink »
- 29.10.2004, 23:31h
- Also zu der Nachricht fällt mir jetzt gar nichts mehr ein...da bin ich sprachlos, sowiet sie wirklich wahr ist.
Kusch soll gefälligst dem Gesetz im Bundesrat zustimmen und nicht noch den Vermittlungsausschuss anrufen, was zu einer unnötigen Verzögerung führt...
Da kommt doch nichts bei rum, denn PDS/SPD/Grüne/FDP wollen dieses zustimmungsfreie Gesetz in jetziger Form, wie sie im Bundesstag erklärt haben .
Und als homosexueller Mensch dann insbesondere beim Verlobungsrecht jetzt anzusetzen, dass Auskunftverweigerungs-rechte in der Straf- und Zivilprozessord-nung bringt, halte ich für total daneben.
Wenn er schon diese Meinung hat, dann soll er gefälligst ein Gesetz in den Bundesrat einbrigen, dass die Auskunftsverweigerungsrechte bei Verlobung für heterosexuelle Ehepaare und (!!!) Lebenspartner aufhebt!!!
Aber bitte nicht jetzt aufeinmal mit der in meinen Augen fadenscheinigen Ausrede kommen, das Verlobungsrecht sei nicht richtig ausgerichtet, wenn es allein in diesem Gesetz um Rechte für homosexulle Menschen geht.
Gleiches gilt für seine Ausführungen zur gesetzlichen Zugewinngemeinschaft: wenn er dies wirklich ernst meint, dann kann er dies gern in einer grossen "Ehereform" für heterosexuelle Paare und homosexuelle Paare in den Bundesrat einbringen. Mit seinen Vorstellungen wird er nicht "weit" bei seinen CDU-Kollegen kommen...
Das kann er sich wirklich zum jetzigen Zeitpunkt nach der Entscheidung im Bundestag sparen; damit macht er sich total unmöglich, was die Rechte für homosexuelle Paare angeht.
Eine Zustimmung aus Hamburg ist die einzig richtige Entscheidung für einen homosexuellen Menschen wie Herrn Kusch..
Oder hat er jetzt einfach nicht die Courage im Bundesrat entgegen seiner CDU-Landeskollegen zuzustimmen...? - Direktlink »
- 30.10.2004, 08:56h
- was heisst hier offen schwul, schliesslich wurde er geoutet. aber er gibt das typische bespiel für eine privilegierte cdu-tunte ab.
allein die vermessenheit zu behaupten die finanzielle absicherung von lebensgemeinschaften sei unnötig ist ungeheuerlich.
gibt es denn in hamburg keine engagierten politiker, die diesen karrieregeilen pimpel in die schranken verweisen können ? - Direktlink »
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