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  • 03. Mai 2013 14 2 Min.

Der Jugendliche ist wegen Mordes angeklagt; das Urteil wird Ende Mai erwartet. (Bild: Ralf Peter Reimann / flickr / by-sa 2.0)

Ein 16-Jähriger muss sich vor einem Jugendgericht in Berlin verantworten: Er hat zugegeben, einen Mann umgebracht zu haben, der sich ihn sexuell missbraucht hatte.

John S. hatte nach eigenen Angaben am 1. November 2012 in einer Spandauer Hochhaussiedlung den verurteilten Sexualstraftäter Harry H. umgebracht und muss sich jetzt vor dem Jugendgericht für seine Tat verantworten. Der damals 15-Jährige stach vier Mal auf den Mann ein, erst in den Bauch, dann in den Rücken. S. gab die Tat damals sofort zu und erklärte, dass er wie viele andere Jugendliche vom 55-Jährigen in dessen verwahrloste Wohnung im Falkenhagener Feld gelockt und sexuell belästigt worden war.

H. hat den Aussagen zufolge Jungs Zigaretten und alkoholische Getränke angeboten und ihnen versprochen, in seiner Wohnung mit einer Playstation spielen sowie pornografische Filme ansehen zu dürfen. Das jüngste der Opfer soll 12 Jahre alt gewesen sein.

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Bereits wegen Misshandlung Jugendlicher verurteilt

H. war im Jahr 2002 bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Ihm war nachgewiesen worden, dass er sieben Jugendliche sexuell missbraucht hatte. Ein weiteres Verfahren gegen ihm endete im November 2011 wegen Mangels an Beweisen mit einem Freispruch. Auch S. wurde damals von der Polizei befragt, aber sagte nicht gegen den 55-Jährigen aus. Eltern und Freunden erzählte er nichts von den sexuellen Übergriffen.

In der Plattenbausiedlung, die als sozialer Brennpunkt gilt, gibt es kein Jugendzentrum, daher seien bei dem Mann nach Angaben der Ermittler tagtäglich Jugendliche ein- und ausgegangen. In der Nachbarschaft war das ein offenes Geheimnis: Anwohner riefen wiederholt die Polizei, wenn sie Jungs in die Wohnung von H. gehen sahen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, Selbstjustiz begangen zu haben. Sie glaubt nicht, dass der Angeklagte im Affekt gehandelt, sondern die Tat zuvor geplant hatte. Daher müsse er wegen Mordes verurteilt werden. Dem 16-Jährigen droht damit eine Jugendstrafe von maximal zehn Jahren.

Das Urteil wird Ende Mai erwartet. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (cw)

#1 MrNbg88
  • 03.05.2013, 15:48h
  • Ich bin auch jahrelang sexuell mißbraucht worden aber meine Peiniger deswegen umzubringen, ist mir nicht in den Sinn gekommen. Ich empfinde bei dem Gedanken daran,dass meine Peininger frei herumlaufen, Wut und Ärger in mir aber ich habe bis heute keinen Strafantrag oder ähnliches gestellt. Ich möchte mit der Sache abschließen können aber das schaffe ich nicht,indem ich die Fälle wieder aufdecke.
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#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
#3 SchwTAAnonym
  • 03.05.2013, 17:51h
  • Antwort auf #2 von FoXXXyness
  • Freispruch? Das ist nicht Euer Ernst!

    Leute, wir reden hier von M.o.r.d., von dem Umstand, dass jemand jemandes Leben mutwillig genommen hat. Natürlich ist man hierzulande über das unsinnige "Auge-um-Auge"-Geplänkel erhaben, aber wo kommen wir denn hin, wenn ein Tötungsdelikt straffrei ausgeht, einmal vom Unfall abgesehen?
    Wer sexuell missbraucht, gehört ebenfalls hart bestraft, aber halt mit Gefängnis und/oder Therapie, nicht mit dem Tode. Ich hab' mir sagen lassen, dass es unsagbar schwer sein soll, aber dann geht halt kein Weg daran vorbei, die Eier in die Hand zu nehmen und den missbrauchenden Mistkerl anzuzeigen. Plattmachen gilt nicht!
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