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Hans-Jürgen Papier
Ex-Verfassungsrichter: Karlsruhe muss Homo-Paare gleichstellen
- 03. Mai 2013 2 Min.

Hans-Jürgen Papier glaubt, dass die Schlechterstellung von Homo-Paaren im Steuerrecht eine grundgesetzwidrige Diskriminierung ist (Bild: Michael Panse / flickr / by-nd 2.0)
In den nächsten Wochen wird das Bundesverfassungsgericht über die steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren entscheiden. Laut Hans-Jürgen Papier steht das Urteil praktisch schon fest.
Der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier ist sich sicher, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit heterosexuellen Eheleuten in einem weiteren Punkt anordnen wird. Der Staatsrechtler, der von 2002 bis 2010 Präsident des höchsten deutschen Gerichts gewesen ist, erklärte in einem Interview mit der "Welt", dass "die Differenzierung zwischen heterosexuellen und homosexuellen Partnerschaften beim Ehegattensplitting als gleichheitswidrig zu erachten ist". Ein andere Entscheidung "wäre überraschend", so Papier.
Der 69-Jährige verwies auch auf europäischen Recht, das die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben noch deutlicher anordne, was in der nationalen Debatte oft verdrängt würde: "Die europäische Grundrechtecharta, die Deutschland als Bestandteil des Lissabon-Vertrages unterschrieben hat, schließt eine Unterscheidung nach sexueller Orientierung aus", erklärte Papier.
Die Grundrechtecharta ist 2009 in allen EU-Ländern außer Polen und Großbritannien in Kraft getreten. Anders als das Grundgesetz enthält sie in Artikel 21 ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Der Vertrag war im Bundestag fast einstimmig angenommen worden, nur die Linkspartei votierte dagegen (queer.de berichtete).
Vor elf Jahren war Papier noch gegen Homo-Rechte
Papier, ein langjähriges CSU-Mitglied, hatte als Richter 2002 noch gegen die Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes gestimmt. Geklagt hatten damals Bayern, Thüringen und Sachsen. Das Gericht entschied damals mit fünf zu drei Stimmen, dass die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben nicht gegen den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie verstoßen würde. Papier änderte im Laufe der Jahre seine Meinung zu Homo-Rechten: Bei seinen Ausscheiden 2010 mahnte er bereits die Gleichstellung an (queer.de berichtete).
Der aktuelle Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hatte sich im Februar bereits verwundert über die Debatte innerhalb der Union geäußert, die als einzige im Bundestag vertretene Fraktion gleichgeschlechtliche verpartnerte Paare nicht mit heterosexuellen Eheleuten gleichstellen will (queer.de berichtete).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in verschiedenen Bereichen die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern angeordnet, zuletzt im Februar beim Thema Sukzessivadoption (queer.de berichtete). (dk)














