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Grunderwerbsteuer
Gleichstellung: Karlsruhe stellt Ultimatum
- 08. Mai 2013 2 Min.

Wenn die Regierung sich weigert, Homosexuelle gleich zu behandeln, machen die Richter halt Politik. (Bild: Mehr Demokratie / flickr / by-sa 2.0)
Ohrfeige für die Regierung: Bis zum 18. Juni muss der Bundestag eingetragene Lebenspartner bei der Grunderwerbsteuer gleichstellen, hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet.
In einem Schreiben des Vize-Gerichtspräsidenten Ferdinand Kirchhof an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) fordert Karlsruhe, die rückwirkende Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer in den nächsten sechs Wochen umzusetzen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Demnach heißt es in dem Brief: "Da eine entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht vorliegt, beabsichtigt der Senat, das weitere Vorgehen in dieser Normenkontrolle" bei seiner Sitzung am 18. oder 19. Juni auf die Tagesordnung zu setzen. Falls das Parlament bis dahin keine Entscheidung trifft, kann das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsregel anordnen.
Karlsruhe hatte die Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer ab dem Jahr 2001 bereits in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 gefordert (queer.de berichtete) – und eine Frist für eine Neuregelung bis zum Jahresende gesetzt. Damit erklärten die Richter Teile des von Schwarz-Gelb beschlossenes Gesetzes aus dem Jahr 2010 für verfassungswidrig. Die Bundesregierung wollte daraufhin die geforderte Änderung im Jahressteuergesetz integrieren. Das Gesetz scheiterte jedoch, weil der von der Opposition dominierte Bundesrat auch die vollständige Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern im Steuerrecht forderte, was im Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde (queer.de berichtete).
Die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichtes könnte noch vermieden werden: Derzeit berät der Vermittlungsausschuss, ob die Gleichstellung in das "Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz" integriert wird. Die nächste Sitzung ist für den 5. Juni angesetzt.
"Karlsruhe genervt von Ignoranz in Berlin"
In einer ersten Stellungnahme appellierte der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck an die Bundesregierung, die "Mahnung aus Karlsruhe" ernst zu nehmen: "Karlsruhe zeigt sich sichtlich genervt von der Ignoranz in Berlin", erklärte Beck am Mittwochvormittag. Alle Benachteiligungen der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe hätten von Anfang an gegen das Grundgesetz verstoßen. "Eine Koalition, die das nicht begreift, sollte darauf verzichten, Recht und Gesetz für sich zu beanspruchen. Law and Order geht anders, Herr Schäuble!", so Beck.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung bereits wiederholt aufgefordert, verfassungswidrige Diskriminierungen von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber heterosexuellen Eheleuten aufzuheben. So erklärten die Richter in der Regierungszeit von Schwarz-Gelb die Ungleichbehandlung beim Familienzuschlag, der Erbschaftssteuer, der Hinterbliebenversorgung und der Sukzessiv-Adoption für einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsartikel 3. In Kürzewird auch ein Urteil zur Ungleichbehandlung bei der Einkommensteuer erwartet.
Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hatte hierzu kürzlich erklärt, dass "die Differenzierung zwischen heterosexuellen und homosexuellen Partnerschaften beim Ehegattensplitting als gleichheitswidrig zu erachten" sei (queer.de berichtete). Die Union lehnt eine Gleichstellung jedoch bis heute ab. Auch aktive Richter des Gerichts hatten in den letzten Monaten öffentlich und bemerkenswert deutlich für eine Gleichstellung plädiert (queer.de berichtete). (dk)
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» SZ-Artikel















Die sind offenbar regierungsunfähig!