der ursprüngliche anlass, den "schutz der ehe" ins grundgesetz zu schreiben, war die rassistische ehepolitik der nazis und ihre gedankenspiele zu staatlich angeordneten zwangsscheidungen sogenannter "mischehen". es ging also nicht darum, die institution der ehe vor menschen zu "schützen", die gerne heiraten möchten, sondern um das genau gegenteil: ehewillige und verheiratete sollten vor staatlichen eingriffen und ideologischer willkür geschützt werden.
man muss nicht erst mit einem "veränderten" eheverständnis argumentieren. die öffnung der ehe für alle ehewilligen menschen, ohne willkürliche ideologische eingriffe von staat und regierung, entspräche dem eigentlichen, ursprünglichen geist des art 6 gg.
man muss nicht erst mit einem "veränderten" eheverständnis argumentieren. die öffnung der ehe für alle ehewilligen menschen, ohne willkürliche ideologische eingriffe von staat und regierung, entspräche dem eigentlichen, ursprünglichen geist des art 6 gg.